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Winterberg
Freitag, 17 Mai, 2024

AKTUELLES

30. Sitzung (X. Wahlperiode) – des Bau- und Planungsausschusses

am 27.02.2024

Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal

Sitzungsdauer: 18:00 – 19:37 Uhr

Anwesend sind:

1 Ausschussvorsitzender Deimel, Sven Lucas

2 Stellv. Ausschussvorsitzender Hiob, Lars

3 Ausschussmitglied Biene, Sandra

4 Ausschussmitglied Krevet, Matthias

5 Ausschussmitglied Löffler, Michael

6 Ausschussmitglied Mammey, Marc-Michael

7 Ausschussmitglied Niggemann, Jürgen

8 Ausschussmitglied Dr. Quick, Ilona ab Pkt. 3

9 Ausschussmitglied Reuter, Joachim

10 Ausschussmitglied Schmidt, Christian

11 Ausschussmitglied Stoetzel, Christoph

12 Ausschussmitglied Susewind, Andre

13 Ausschussmitglied Vielhaber, Sebastian

14 Stellv. Ausschussmitglied Ittermann, Jutta

15 Sachkundiger Bürger Geilen, Diethelm

16 Sachkundiger Bürger Schulte, Rüdiger ab Pkt. 2

Von der Verwaltung:

Bürgermeister Michael Beckmann

Stadtverwaltungsrat Martin Brieden

Stadtamtsrat Ralf Lefarth

Bauhofleiter Alexander Vonnahme

Technische Angestellte Manuela Willms

Leiter des Zentralen Gebäudemanagements Matthias Birkenbusch

Mitarbeiter des Zentralen Gebäudemanagements Patrick Chust

Verwaltungsangestellter Andreas Wittrock (Schriftführer)

Sonstige Anwesende:

Ratsmitglied Michael Kappen

Entschuldigt fehlen:

Ausschussmitglied Hampel, Jörg

Sachkundiger Bürger Selbach, Stefan

Öffentliche Sitzung

Punkt 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung sowie der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt im Anschluss hieran die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung, die Beschlussfähigkeit des Ausschusses sowie die Tagesordnung einvernehmlich fest.

Punkt 2:

Neubau des Feuerwehrgerätehauses Züschen

hier: Auftragsvergaben im Rahmen des freigegebenen Budgets

Zu diesem Beratungspunkt wird von Ausschussmitgliedern verschiedener Fraktionen übereinstimmend

mitgeteilt, dass diese die verwaltungsseitig vorgetragene Vorgehensweise mittragen.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Winterberg ermächtigt die Verwaltung, Aufträge von über 25.000 € bei dem Bauprojekt „Neubau des Feuerwehrhauses Züschen“ in eigener Zuständigkeit zu vergeben, wenn das Ausschreibungsergebnis für das jeweilige Gewerk nicht mehr als maximal 15 Prozent von der Kostenberechnung nach oben abweicht.

Über die in Eigenregie durch die Verwaltung erteilten Aufträge wird dann in den politischen Gremien regelmäßig berichtet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 3:

11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „An der Ebenau“ in Züschen

– Auswertung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

– Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

– Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

– Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Zu diesem Beratungspunkt wird von Seiten eines Ausschussmitgliedes der CDU aus Züschen mitgeteilt, dass er sich freue, dass der Bauherr nunmehr so bauen könne, wie er es geplant habe. Des Weiteren wird auf Anfrage des gleichen Ausschussmitglieds verwaltungsseitig mitgeteilt, dass das Büro „Hoffmann & Stakemeier“ derzeit die Ausschreibung vorbereite und geplant ist, die Bauleistungen zeitnah auszuschreiben. Ziel sei es, mit den Bauarbeiten Ende Mai 2024 zu beginnen.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

2. Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

3. Auf Grundlage der vorliegenden Planunterlagen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

– Offenlagebeschluss

4. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sind parallel einzuholen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 4:

Erlass einer örtlichen Stellplatzsatzung für Kraftfahrzeuge

Anlagen

1. Plan mit Darstellung Geltungsbereich „Ablösesatzung“

2. Richtzahlen für „Sozialer Wohnungsbau“ (Ziffer 1.2.1. -. 1.2.5 der StellplatzVO NRW))

Der Ausschussvorsitzende geht einleitend umfassend auf die Thematik ein, indem er das in der Verwaltungsvorlage beschriebene Prozedere erläutert und darauf hinweist, dass auf der Grundlage der im Beschlussvorschlag aufgeführten 11 Punkte von der Verwaltung ein Satzungsentwurf für die weiteren Beratungen in den städtischen Gremien erarbeitet werden solle.

Im Rahmen der heutigen Beratungen gehe es darum, die geplanten Satzungsregelungen zu diskutieren und entsprechende Beschlussempfehlungen zu den in einer kommunalen Stellplatzsatzung zu treffenden Regelungen auszusprechen.

Im Anschluss hieran entwickelt sich eine umfassende Diskussion an welcher sich eine Vielzahl der Ausschussmitglieder beteiligt. Dabei werden u.a. folgende Themen angesprochen bzw. Beschlussempfehlungen an den Rat ausgesprochen:

• Wer entscheidet über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung?

Antwort Verwaltung: Über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung wird im Rahmen eines Bauantrages durch die Verwaltung entschieden und ein entsprechender Bescheid erlassen.

• Sind die Einnahmen aus der Stellplatzablöse in einem bestimmten Zeitraum für die Herstellung von Stellplätzen zu verwenden und in einer vorgegebenen Anzahl (z.B. 1 zu 1)?

Antwort Verwaltung: Es gibt keine zeitlichen Vorgaben für die Umsetzung auch nicht hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze. Zuletzt wurden beim Umbau des Bahnareals in Winterberg zusätzliche Stellplätze geschaffen.

• Kann ein bereits gezahlter Stellplatzablösebetrag zurückgezahlt werden, wenn die Stellplätze nachträglich nachgewiesen werden können?

Antwort Verwaltung: Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. In der Vergangenheit sind aber schon geleistete Ablösebeträge zurückgezahlt worden, wenn später tatsächlich Stellplätze angelegt worden sind.

• Gibt es Vorgaben hinsichtlich der Entfernung der Stellplätze zum Baugrundstück?

Antwort Verwaltung: Die fußläufige Entfernung der notwendigen Stellplätze zum Baugrundstück beträgt bei Wohnungsbauvorhaben max. 300 m, ansonsten 500 m.

• Erlass eigener Stellplatzregelungen für die Skigebiete

Antwort der Verwaltung: Im Bebauungsplan Nr. 21 „Ski-, Freizeit und Erholungsgebiet „Herrloh/Bremberg“ sind bereits Stellplatzregelungen getroffen worden (z.B. Großraumparkplatz).

• Sind Stellplätze vor Garagen zulässig?

Antwort Verwaltung: Stellplätze vor Garagen waren in der Vergangenheit nicht zulässig, Nach Änderung der Landesbauordnung ist dies jetzt aber möglich.

• Stellplatzvorgaben für Camping- und Wochenendplätze?

Antwort Verwaltung: Regelungen hierzu sind in der Camping- und Wochenendplatzverordnung i.V.m. dem entsprechenden Bebauungsplan festgelegt. Ansonsten gilt die Stellplatzverordnung des Landes NRW.

• Stellplatzablösesatzung

Die für Teile der Kernstadt (u.a. Altstadtbereich, Bereiche von Waltenberg, Post-/Nuhne- und Feldstraße, Im Hohlen Seifen) erlassene Stellplatzablösesatzung hat sich bewährt. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, ein Bauvorhaben auch dann umzusetzen, wenn Stellplätze wegen Platzmangels auf dem Baugrundstück nicht in der erforderlichen Zahl angelegt werden können und aus diesem Grunde eine Baugenehmigung versagt werden müsste.

• Anpassung Stellplatzablösebetrag?

In der Diskussion wird einerseits die Meinung vertreten, die Kosten für die Herstellung eines Stellplatzes neu zu berechnen. Andererseits wird die Auffassung vertreten, den Ablösebetrag unverändert zu belassen, um die Umsetzung von Bauvorhaben nicht zu erschweren. Weiter wird die Verwaltung gebeten einmal zu recherchieren, welche Ablösebeträge in Nachbarkommunen zu zahlen sind. Ergänzend weist Bürgermeister Beckmann unter Hinweis auf einen Fall in der jüngeren Vergangenheit in der „Hauptstraße“ darauf hin, dass ein moderater Ablösebetrag mit dazu beigetragen habe, Nachnutzungen zu erleichtern.

• Zuordnung der Stellplätze bei Mehrfamilienhäusern / Ferienwohnungsanlagen

Nach der Verwaltungsvorlage sind je Wohnung 1,5 Stellplätze vorgeschlagen worden. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, wie diese Stellplätze werden sollen (1/2 Stellplatz nicht nutzbar). Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass dies im Wege von privatrechtlichen Verträgen erfolgen müsse. Als Alternative wird vorgeschlagen, die Anzahl der Stellplätze an die Wohnungsgröße zu koppeln (z.B. bis 50 qm = 1 Stellplatz und für jede weiter angefangene 50 qm ein weiterer Stellplatz). Verwaltungsseitig wird zugesagt, dies auf Machbarkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen.

• Stellplatzvorgaben für die Regelungstatbestände nach Ziffer 1.1.4 ff. der Anlage zur Stellplatzverordnung sollen nicht getroffen werden.

• Die Erleichterungen in § 2 Absatz 2 Satz 2 der Stellplatz-Verordnung des Landes NRW, wonach bei einer Umnutzung eines Ein-/Zweifamilienhauses in ein Mehrfamilien-/Ferienhaus mit z.B. 4 Wohnungen keine zusätzlichen Stellplätze angelegt werden müssen, soll nicht zur Anwendung kommen.

• Im Bereich der „Erhaltungssatzung Altstadt Winterberg“ sollen keine kommunalen Stellplatzvorgaben erlassen werden.

• Im Rahmen einer kurzen Diskussion spricht sich der Ausschuss dafür aus, für den Bereich des „Sozialen Wohnungsbau“ 1 Stellplatz pro Wohneinheit festzulegen. Dies sei vor dem Hintergrund, dass nur Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein (WBV) mieten können, sicher gerechtfertigt, da ein Wohnberechtigungsschein nur bei geringem Einkommen ausgestellt wird. Bei einer Umnutzung von Wohnungen aus dem „sozialen“ Wohnungsbau in den „normalen/allgemeinen“ Wohnungsbau“ sollen dann die Stellplatzvorgaben für den „allgemeinen“ Wohnungsbau zur Anwendung kommen.

• Stellplätze vor Garagen können auf die Zahl der herzustellenden Stellplätze angerechnet werden.

• Kommunale Stellplatzvorgaben für Fahrräder sollen nicht erlassen werden.

Im Anschluss werden durch den Ausschussvorsitzenden alle 11 Punkte des Beschlussvorschlages der VV 25/2024, zu denen eine Beschlussempfehlung für die weiteren Beratungen getroffen werden soll, einzeln zur Abstimmung gestellt. Dies ergibt folgendes Ergebnis:

Beschluss:

Der Bau und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. In neu aufzustellenden Bebauungsplänen sollen eigenständige Regelungen zur Zahl der herzustellenden Stellplätze für Wohngebäude, Ferien-/Wochenendhäusern und Ferienwohnungen getroffen werden.

2. Eine Stellplatzsatzung zu erlassen, in der für den Neubau von Wohngebäuden / Ferien- und Wochenendhäusern sowie Ferienwohnungen“ eigenständige (kommunale) Vorgaben für die Herstellung von Stellplätzen getroffen werden.

Die Anzahl der herzustellenden Stellplätze je Wohnung wird auf 2 Stellplätze bei einem Einfamilienhaus, 1,5 Stellplätze je Wohnung bei Zwei-/Mehrfamilienhäusern festgelegt, wobei sich ergebende „halbe“ Stellplatzzahlen aufgerundet werden. Bei Ferien- / Wochenendhäusern und Ferienwohnungen sind 1,5 Stellplätze je Ferienwohnung / Wochenend- und Ferienhaus herzustellen. Weiter wrid die Verwaltung die Möglichkeit prüfen, ob es sinnvoll ist, die Zahl der Stellplätze an die Wohnfläche zu koppeln.

3. Örtliche Stellplatzvorgaben für die Regelungstatbestände der Ziffern 1.1.4 ff. der Anlage zur Stellplatzverordnung des Landes NRW (z.B. für Büro- / Verwaltungsgebäude, Verkaufsstätten, Pflegeheime, Versammlungs- und Sportstätten) sollen nicht erfolgen.

4. Abweichend von der Regelung des § 2 Absatz 2 Satz 2 der Stellplatzverordnung des Landes NRW sind bei An-/Umbauten oder Nutzungsänderungen auch dann zusätzliche Stellplätze herzustellen, wenn der durch bauliche Änderungen / Nutzungsänderungen ausgelöste zusätzliche Stellplatzbedarf weniger als 4 Stellplätze beträgt.

5. Im Bereich der „Erhaltungssatzung Altstadt Winterberg“ sollen keine eigenen (kommunale) Stellplatzvorgaben erlassen werden, so dass in diesem Bereich die Stellplatzverordnung des Landes NRW Anwendung findet.

6. Bei Wohnbauvorhaben für den sozialen Wohnungsbau / Genossenschaftsmodelle ist ein Stellplatz je Wohnung herzustellen.

7. Stellplätze vor Garagen können als notwendige Stellplätze angerechnet werden.

8. Die Höhe des Stellplatz-Ablösebetrages zu belassen.

9. Stellplatzvorgaben für Fahrräder sollen nicht erlassen werden.

10. Bei gemischt genutzten Grundstücken (Gebäude mit Wohn- und Geschäftsnutzungen) richtet sich die Zahl der Stellplätze für die Wohnnutzungen nach den Vorgaben für Wohngebäude. Der Stellplatzbedarf für weitere Nutzungen (z.B. Geschäfts-/gewerbliche Nutzungen soll sich nach der Stellplatzverordnung des Landes NRW richten.

11. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der v.g. Beschlüsse den Entwurf einer Stellplatzsatzung zu erarbeiten und diese dem Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 09.04.2024 zur Vorberatung vorzulegen. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung soll dann im Rat getroffen werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig; Ausnahme Ziffer 8: 9 Ja- und 7 Nein-Stimmen

Punkt 5:

Abstimmung der weiteren Vorgehensweise im Umgang mit Ferienwohnungen und Ferienhäusern im sogenannten unverplanten Innenbereich im Stadtgebiet

Zu Beginn dieses Beratungspunktes geht der Ausschussvorsitzende sehr umfassend auf die Verwaltungsvorlage ein und weist darauf hin, dass die bisher gängige und mit dem Hochsauerlandkreis abgestimmte Verwaltungspraxis im sogenannten unverplanten Innenbereich nicht weiter Bestand haben könne. Vielmehr sei nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zur Feinsteuerung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern Bauleitplanung erforderlich.

Bürgermeister Beckmann führt anschließend ergänzend aus, dass man verwaltungsseitig neben der vom Verwaltungsrichter angesprochenen Bauleitplanung auch andere Instrumente bzw. Stellschrauben mit Steuerungswirkung, wie z.B. die Zweckentfremdungssatzung, eine Milieuschutzsatzung auf Basis der Erhaltungssatzungen oder auch eine Fremdenverkehrssatzung prüfe. Dies alles sei jedoch sehr aufwändig und auch nicht günstig.

Daneben werde er die WTW beauftragen, ein strategisches Entwicklungskonzept ähnlich wie in der Gemeinde Sylt zu erstellen. Die in diesem Zusammenhang durchzuführende Bestandsaufnahme kann zugleich als notwendiges Tatsachenmaterial für den Erlass der Satzungen herangezogen werden.

Ziel müsse es sein, auf die Vielzahl von Anträgen im Bereich der Ferienhäuser nicht nur zu reagieren, sondern wieder zu agieren.

Aktuell sei insoweit die Bauleitplanung für die betroffenen Bereiche das einzige Mittel, um die weitere Entwicklung zu steuern. Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, für diese Bereiche Bebauungspläne aufzustellen und Veränderungssperren zu erlassen.

Im Anschluss hieran entwickelt sich eine umfassende Diskussion an welcher sich verschiedene Ausschussmitglieder beteiligen. Dabei wird übereinstimmend die verwaltungsseitig vorgeschlagene Vorgehensweise unterstützt, über Bauleitplanung die Ferienwohnungsnutzung in Teilbereichen von Siedlinghausen und Züschen zu steuern. Sollten weitere Fehlentwicklungen in anderen Ortsteilen auftreten, solle hier ebenfalls entsprechend reagiert werden.

Außerdem wird der ausdrückliche Wunsch geäußert, auch die aktuell beantragten und noch nicht entschiedenen Bauvoranfragen noch nicht zu bescheiden und, soweit möglich, zurückzustellen.

Vor dem Hintergrund der Beratungen und der Beschlussfassung sagt Bürgermeister Michael Beckmann für diese Fälle zu, ein Gespräch mit der Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises zu führen.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, wie vorgeschlagen zu verfahren und für die betroffenen Gebiete, in denen sich die Grundstücke der beantragten Ferienhäuser in Siedlinghausen und Züschen befinden, die Aufstellung von Bebauungsplänen für die nächste Ratssitzung in einer gesonderten Verwaltungsvorlage zum Beschluss vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis: 15 Stimmen und 1 Enthaltung

Punkt 6:

Übersicht über Bauanträge, Bauvoranfragen und Genehmigungsfreistellungen im Stadtgebiet Winterberg

Auf Befragen des Ausschussvorsitzenden teilt Andreas Wittrock von der Verwaltung mit, dass keine Fragen zu den verwaltungsseitig entschiedenen Bauvorhaben eingegangen sind. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden gibt Andreas Wittrock an, dass die beantragten Ferienhäuser in Neuastenberg in der „Neuastenberger Straße 20a und 20b“ aufgrund der Lage der geplanten Gebäude bauplanungsrechtlich zuzulassen waren, zumal bereits ein positiver Vorbescheid vorliegt.

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt die durch die Verwaltung in eigener Zuständigkeit entschiedenen Bauanträge, Genehmigungsfreistellungen und Bauvoranfragen zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 7:

Mitteilungen und Anfragen

Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass am heutigen Abend auch der neue Leiter des zentralen Gebäudemanagements, Herr Matthias Birkenbusch, anwesend ist. Er bittet diesen, sich einmal kurz vorzustellen. Im Anschluss hieran begrüßt Herr Birkenbusch die Anwesenden und macht Angaben zu seiner Person und seinem bisherigen beruflichen Werdegang. Weiter freue er sich auf die zukünftige, hoffentlich harmonische Zusammenarbeit.

Punkt 7.1:

Anfrage 1

Ein Ausschussmitglied der CDU aus Züschen fragt nach, wie weit die Planungen für die Neugestaltung der Bullenwiese sind. Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass die Planungen in einem gemeinsamen Termin mit dem beauftragten Ingenieurbüro Klein abgestimmt werden sollen.

Punkt 7.2:

Anfrage 2

Ein Ausschussmitglied der CDU aus Niedersfeld bittet um Mitteilung, wie der aktuelle Stand hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche für den Ausbau der Straße „In der Stammecke“ sei. Verwaltungsseitig wird mitgeteilt, dass die Ansprüche mittlerweile anerkannt seien.

Punkt 7.3:

Anfrage 3

Ein Ausschussmitglied der CDU aus Winterberg teilt mit, dass er beim Einzelhandelsstammtisch angesprochen und gefragt worden sei, ob und wenn ja, wann die Parkscheinautomaten in Winterberg auf Kartenzahlungen umgerüstet werden.

Verwaltungsseitig wird angegeben, dass eine Umrüstung vorgesehen und teilweise bereits umgesetzt sei. Insgesamt sei die Umrüstung und der damit verbundene Austausch der Automaten in den nächsten 3 Jahren vorgesehen.

Punkt 7.4:

Anfrage 4

Ein Ausschussmitglied der FWG aus Siedlinghausen fragt nach, wann die Straßenbauarbeiten im Bereich „Junkerstraße/Krumme Straße“ im Ortsteil Züschen abgeschlossen werden. Verwaltungsseitig wird von Frau Manuela Willms unter Hinweis auf die letzte Bau- und Planungsausschuss-Sitzung mitgeteilt, dass die Arbeiten erst abgeschlossen werden können, wenn das Asphaltwerk nach der Winterpause die „Arbeit“ wieder aufnimmt.

Punkt 7.5:

Anfrage 5

Ein Ausschussmitglied der SPD aus Niedersfeld fragt nach, ob für den Glasfaserausbau im Stadtgebiet ausreichend Personalkapazität vorhanden sei. Er könne für die Stadt Brilon mitteilen, dass man dort von der Vielzahl der Anträge auf Aufbruchgenehmigungen für Hausanschlüsse zum Glasfaserausbau „überrollt“ werde und deshalb eine Stellenaufstockung vorgenommen habe. Frau Manuela Willms bestätigt die bei der Stadt Brilon gemachten Erfahrungen auch für den Bereich der Stadt Winterberg.

Punkt 7.6:

Anfrage 6

Das gleiche Ausschussmitglied der SPD aus Niedersfeld weist darauf hin, dass es aus seiner Sicht Sinn mache, über die Pressestelle darauf hinzuweisen, dass über den Winter entstandene Straßenschäden erst im Frühjahr nach Wiederöffnung der Asphaltwerke beseitigt werden können.

Punkt 7.7:

Anfrage 7

Ein sachkundiger Bürger der SPD aus Niedersfeld teilt mit, dass in den letzten Tagen Taucher im Hillebachstausee gesehen wurden.

Verwaltungsseitig wird hierzu mitgeteilt, dass u.a. der Grundablass des Sees durch Verunreinigungen (u.a. Wasserpest) in seiner Funktion beeinträchtigt war und gereinigt werden musste. Daneben seien auch noch kleinere Reparaturarbeiten an der Absturzsicherung beim Einlauftrichter und eine Prüfung der Abstellschieber durchgeführt worden.

Sven Lucas Deimel

Ausschussvorsitzender

Andreas Wittrock

Verwaltungsangestellter

AKTUELLES

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