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Winterberg
Dienstag, 21 Mai, 2024

AKTUELLES

Öffentliche Niederschrift

über die 28. Sitzung (X. Wahlperiode) – des Rates am 15.12.2023

Fortsetzung (1.Teil im letzten Mitteilungsblatt vom 09.02.2024)

Im Anschluss trägt Kämmerer Bastian Östreich vor:

Vielen Dank Herr Bürgermeister;

Sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder,

sehr verehrte Zuhörer und Pressevertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

auch ich heiße Sie ganz herzlich zur heutigen Ratssitzung willkommen und darf Ihnen erneut zusammen mit Bürgermeister Michael Beckmann den Entwurf unseres Haushalts für das kommende Jahr 2024 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2025-2027 vorstellen.

Nach den harten Corona-Jahren 2020 & 2021 für den städtischen Haushalt, die sich insbesondere in den erforderlichen Isolierungen von Covid-19-Schäden nach dem sog. Isolierungsgesetz in Höhe von 3,8 Mio. € widerspiegeln, sind wir froh, dass wir das Jahr 2022 deutlich besser abschließen konnten. Einen Dank richten wir insbesondere auch an unsere Unternehmen, denn durch die sehr gute Gewerbesteuerentwicklung konnten wir im Jahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2,276 Mio. € erzielen, welchen wir der Ausgleichsrücklage zuführen können.

Meine Damen und Herren, die Ausgleichsrücklage beträgt zum 01.01.2023 somit 3,74 Mio. €, und dies ist auch bitter nötig. Die Finanzprognose für die kommunale Familie sieht nicht gut aus, und wir gehen zusammen sehr schweren Zeiten entgegen. Der vorliegende Entwurf des Haushalts 2024 spiegelt die Eingabe von über 350 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Land NRW an Herrn Ministerpräsidenten Hendrik Wüst vom 20.09.2023 wieder. Mit dem Titel "Gefährdung der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen" haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ihre große Sorge zum Ausdruck gebracht, da der Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung in unserem Land auf dem Spiel steht.

Die gegenwärtige Situation der kommunalen Haushalte in den Städten und Gemeinden ist geprägt von einer beispiellosen Kumulation von Herausforderungen. Das krisengetriebene Zusammenwirken von stagnierenden Steuereinnahmen und Zuweisungskürzungen, stark steigenden Kosten für Sachaufwendungen und Personal sowie stetig neuen Erwartungen an Leistungen der Daseinsvorsorge überfordert die kreisangehörigen Selbstverwaltungsträger, so dass Bund und Land gefordert sind, Schaden von der kommunalen Selbstverwaltung abzuwenden.

Nach der Finanzprognose 2023 der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände werden die vollen Effekte der derzeitigen Krisensituation die kommunalen Haushalte ab dem Jahr 2023 zu spüren bekommen. Die Kommunalhaushalte stürzen im aktuellen Jahr voraussichtlich um -8,5 Milliarden Euro ab. In den folgenden Jahren sind Defizite von bis zu -9,6 Milliarden Euro zu erwarten. Diese Defizite sind nicht das Ergebnis eines Einzeleffektes. Vielmehr ist es die Kombination von kommunal kaum beeinflussbaren hohen Ausgabensteigerungen und geringer wachsenden Einnahmen, die die strukturelle Schieflage der Kommunalfinanzen erneut offenbart und die Kommunalhaushalte überlastet.

Die Kommunen erhalten schlicht und ergreifend eine unzureichende Finanzausstattung, um die vielfältigen und immer neuen Aufgaben bewältigen und umsetzen zu können. Daher müssen Bund & Land nachhaltig mit echter zusätzlicher Liquidität nachsteuern. Bürgermeistern und Kämmerern fehlt jedwede Phantasie, wie sich die kommunale Familie ohne zusätzliche Finanzmittel "über Wasser halten kann". Das geplante angepasste Haushaltsrecht verschafft den Kommunen lediglich ein bisschen Zeit, um die Haushaltssicherung vermeiden zu können. Es bringt kein zusätzliches Geld, was jedoch so dringend benötigt wird.

Dennoch, meine Damen und Herren, stecken wir den Kopf natürlich nicht in den Sand, sondern werden versuchen, aus der Situation das Bestmögliche für unsere Stadt Winterberg zu erreichen.

Bürgermeister Michael Beckmann hat es eben bereits ausgeführt – wir legen Ihnen heute dank der vorhandenen Ausgleichsrücklage einen fiktiven Haushaltsausgleich für das Jahr 2024 vor. Die Erträge im § 1 der Haushaltssatzung belaufen sich auf 40.086.262 €, diesen Erträgen stehen Aufwendungen in Höhe von 42.855.584 € gegenüber. Der daraus resultierende geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.769.322 € kann gem. § 4 der Haushaltssatzung der Ausgleichsrücklage entnommen werden. Eine Isolierung von Corona-Schäden sowie der Folgen des Krieges gegen die Ukraine ist ab diesem Jahr nicht mehr möglich. Im Jahr 2022 ist keine Isolierung im Jahresabschluss erfolgt, und aufgrund der auch in diesem Jahr guten Gewerbesteuerentwicklung gehen wir Stand heute davon aus, dass wir auch im Jahr 2023 keine Isolierung vornehmen müssen.

Ich werde mit den folgenden Ausführungen versuchen, Ihnen das Zahlenwerk mit den wichtigsten Eckdaten des Haushalts 2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2025-2027 vorzustellen.

Die Gewerbesteuereinnahmen sind, Sie haben es eben schon gehört, ein wichtiger und entscheidender Eckpfeiler unseres Haushalts. Aufgrund der bereits erwähnten guten Entwicklung in 2023 haben wir bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2024 6,5 Mio. € veranschlagt, in der Finanzplanung haben wir die Orientierungsdaten fortgeschrieben.

Die tatsächliche Entwicklung hängt von der konjunkturellen Entwicklung ab, und dies gilt auch für die so wichtigen Einnahmen aus den Gemeindeanteilen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer, wo wir für 2024 zusammen 8 Mio. € veranschlagt haben.

Die Auswirkungen von geplanten bundesgesetzlichen Regelungen sind hier noch nicht berücksichtigt, da keine individuellen Rahmendaten hierzu vorliegen. So hat z. B. das geplante Wachstumschancengesetz des Bundes nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW erhebliche Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen. Zusammen mit weiteren Bundesgesetzen, vor allem dem Inflationsausgleichgesetz 2022, ergeben sich in den Jahren 2024-2027 durchschnittlich im Jahr über 7,7 Mrd. € gemeindliche Steuermindereinnahmen. Meine Damen und Herren: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen – wir in den Kommunen fragen uns leider nicht zum ersten Mal, warum das Konnexitätsprinzip nicht eingehalten wird.

Die Systematik des Gemeindefinanzausgleichs sieht vor, dass die Höhe der Schlüsselzuweisungen u. a. auch von der Steuerkraft der Kommunen abhängig ist. Durch die sehr gut erholte Steuerentwicklung im maßgeblichen Referenzzeitraum für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 verringern sich die Schlüsselzuweisungen um 462.587 € auf 3.605.938 €.

Die Kurorteausgleichszahlung beträgt im kommenden Jahr 2024 1.685.126 €.

Leider steigt der Soziallastenansatz erneut von 20,02 auf 20,53 mit der Folge einer weiteren Benachteiligung für den ländlichen Raum. Auch das Thema der Einwohnerveredlung wird nicht angepackt, der Kölner ist jetzt sogar 1,66 und nicht mehr 1,63 pro Einwohner wert, der Winterberger weiterhin nur 1,0. Aber es gibt auch durchaus positive Signale – die differenzierten fiktiven Hebesätze zwischen kreisfreiem und kreisangehörigem Raum, eine jahrelange Forderung wird zu Gunsten des ländlichen Raumes fortgesetzt. Und auch die Fortführung einer Klima- und Forstpauschale, die an unseren Forstbetrieb weitergeleitet wird, ist selbstverständlich zu begrüßen. Für das Jahr 2024 steigt der Betrag aufgrund der hohen Kalamitätszahlen von 224.393 € auf 628.241 € an.

Bei unseren Personalkosten haben wir den Tarifabschluss für die tariflich Beschäftigten aus diesem Sommer entsprechend berücksichtigt und einen ähnlichen Abschluss mit Blick auf die Beamtenbesoldungen angenommen, was nach den Meldungen Anfang dieser Woche auch richtig war. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Städten Hallenberg & Medebach beschäftigen wir ab dem 01.04.2024 eine Klimamanagerin und haben hierfür die Personalkosten veranschlagt. Zur Umsetzung der Digitalisierung haben wir weiterhin eine halbe Stelle vorgesehen. Zusammenfassend beträgt der Ansatz der Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr 2024 7.721.502 €, dies entspricht auch unter Berücksichtigung der Änderungen im Stellenplan einer Steigerung von 9,64%.

Eine der größten Aufwandsposition im Haushalt der Stadt Winterberg ist die Zahllast gegenüber dem Hochsauerlandkreis aus der Kreis- und Jugendamtsumlage, hierzu hat Bürgermeister Michael Beckmann eben schon ausgeführt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2023 den Kreishaushalt 2024 beschlossen. Der Hebesatz der Kreisumlage wurde gegenüber dem Entwurf um 0,76%-Punkte auf 34,19% gesenkt, der Hebesatz der Jugendamtsumlage um 0,40%-Punkte auf 21,55%. Dies führt bei uns gegenüber der Veranschlagung im Entwurf zu einer Verbesserung von rd. 85.000 €.

Im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung sind die Auswirkungen des Angriffskrieges gegen die Ukraine, aber auch die weiteren weltweiten Krisen immer mehr und wachsend spürbar. Die Zuweisungen sind auch bei uns in Winterberg in den letzten Wochen drastisch angestiegen und es ist schwer bis unmöglich, hier verlässliche Prognosen für die kommenden Monate anzustellen. Eins steht jedoch fest, meine Damen und Herren, es wird von Tag zu Tag eine größere Herausforderung, ausreichend Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung bereitzustellen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen der öffentlichen Verwaltungsvorlagen in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2023 und 05.12.2023. Die kommunale Familie schreit nach Hilfe, weil sie einfach nicht mehr kann und vertritt vehement die Aufforderung, die Flüchtlingszahlen zu begrenzen – bislang jedoch leider ohne Erfolg.

Vor diesem Hintergrund haben wir den Aufruf zum Angebot von Wohnraum durchgeführt und bedanken uns bei allen Eigentümern für die Bereitschaft, entsprechend Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Was die Finanzausstattung der Kommunen angeht, decken trotz der Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) im Jahr 2021 die Landeszuwendungen nicht vollumfänglich die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der ausländischen Flüchtlinge ab. Konkret wird für das Jahr 2024 mit Aufwendungen in Höhe von

810.500 € und Erträgen von 600.000 € gerechnet, so dass ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 210.500 € für die Unterbringung und Versorgung der ausländischen Flüchtlinge veranschlagt wurde.

Aus den beschriebenen Erträgen sind allerdings – wie in der Vergangenheit – auch mögliche hohe Krankheitskosten sowie die städtischen Personalkosten zu bestreiten. Insoweit ist man weiterhin noch immer davon entfernt, den Kommunen 100% der entstehenden tatsächlichen Kosten zu erstatten.

Zusammenfassend ist durch die o. g. Ausführungen die Risikoposition für den städtischen Haushalt klar beschrieben und eine klare und eindeutige Erwartungshaltung an Bund und Land formuliert. Dies gilt gleichermaßen auch für die sog. Dynamisierung der Finanzzuwendungen. Diese sind zwingend Jahr für Jahr aufgrund von Kostensteigerungen anzupassen und dürfen nicht stagnieren.

Der Blick in die Finanzplanung 2025-2027, meine Damen und Herren, sieht leider nicht besser aus wie im Jahr 2024. Planerisch ergeben sich dort Defizite im Umfang von insgesamt 4,4 Mio. €. Inwieweit wir hier die Ausgleichsrücklage in Anspruch nehmen können, hängt vom Jahresabschluss 2023 sowie der Entwicklung im Jahr 2024 ab. Nur durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kann es uns gelingen, möglichst lange einen fiktiven Haushaltsausgleich zu erreichen, ohne die Allgemeine Rücklage in Anspruch nehmen zu müssen.

Der § 6 der Haushaltssatzung sieht, wie Bürgermeister Michael Beckmann schon ausgeführt, unveränderte Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer vor.

Verlassen wir nun den Ergebnisplan und wenden uns den tatsächlichen Finanzströmen im Finanzplan zu. Analog zum Haushaltsjahr 2023 haben wir einen planerischen Bedarf an Kassenkrediten, in Summe beläuft sich dieser bis zum Jahr 2027 auf rd. 716.000 €. Im Jahr 2023 werden wir keine Kassenkredite aufnehmen und mit Blick auf die aktuelle Liquiditätssituation haben wir die Hoffnung, dass uns dies auch in 2024 gelingt. Um handlungsfähig zu bleiben, verbleibt die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten mit einem Höchstbetrag von 7,0 Mio. € im § 5 der Haushaltssatzung.

Inwieweit wir unsere aktuelle Liquidität zumindest teilweise für unsere Zukunftsinvestitionen einsetzen können, hängt von der Haushaltsausführung im kommenden Jahr ab. Planerisch ergibt sich im kommenden Jahr 2024 eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 6 Mio. €, in den Jahren 2025-2027 kommen 16,4 Mio. € hinzu. Zieht man die Mittel des Forstbetriebes in Höhe von 5 Mio. € für den 1. Bauabschnitt am Gymnasium ab, verbleibt bei zusammenfassender Betrachtung im Zeitraum 2024-2027 eine planerische Nettoneuverschuldung in Höhe von rd. 17,4 Mio. €. Der damit verbundene Zinsaufwand verdoppelt sich von 2024 bis 2027 auf dann 1,4 Mio. €.

Meine Damen und Herren, hoffen wir gemeinsam, dass sich diese jetzt angenommenen Finanzrahmendaten sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabenseite verbessern. Aus unserer Sicht haben wir hier hoffentlich den worst case abgebildet.

Investieren heißt neue Werte schaffen. Wir investieren trotz der mehr als schwierigen Haushaltssituation in die so wichtigen Bereiche wie Bildung, Feuerwehr, Digitalisierung,Straßen, Breitbandversorgung, Radwege und so weiter. In den Jahren 2024-2027 sind insgesamt rd. 43 Mio. € Investitionen veranschlagt; für unsere Größe eine stolze Summe, meine Damen und Herren. Eine Übersicht aller geplanten Investitionen von 2024-2027 haben wir Ihnen in gewohnter Form im Haushalt abgedruckt. Auf dieser einen Seite erhalten Sie komprimiert einen Überblick, wo wann und wie investiert wird.

Für den Feuerschutz haben wir in den Jahren 2024-2027 insgesamt für das laufende Geschäft sowie für Investitionen rd. 7,38 Mio. Euro veranschlagt. Die Einheit in Siedlinghausen erhält ihr neues HLF 10, hierfür sind in 2024 & 2025 insgesamt 590.000 € veranschlagt. Und in der mittelfristigen Finanzplanung sind Mittel für den neue ELW 1 in der Kernstadt, für das neue TSF-W in Altastenberg sowie für den neuen Kommandowagen in Siedlinghausen vorgesehen.

Für den Neubau des Feuerwehrhauses in Züschen sind in 2024 & 2025 insgesamt 2,85 Mio. € veranschlagt. Auch beinhaltet der vorliegende Haushaltsplanentwurf von 2024-2027 Mittel für die neuen Feuerwehrhäuser in Neuastenberg und Langewiese.

Beim Thema Wirtschaftswege haben wir in diesem Jahr erstmalig Gelder erhalten und konnten demzufolge erste Wegebaumaßnahmen erfolgreich umsetzen. In den Jahren 2024-2027 haben wir durchgängig den Höchstbetrag der Förderung mit 500.000 € angenommen, was Investitionen von 715.000 € pro Jahr bedeuten würde.

Meine Damen und Herren, eine attraktive Stadt braucht kommunale Baugrundstücke, um sich weiter entwickeln zu können. Auch wenn aktuell die Baukosten und Zinsen steigen und das Bauen sehr schwierig, ja teilweise leider unmöglich machen, müssen wir hier aus unserer Sicht langfristig denken.

Die Grundstücke An der Ebenau und Im Geiselland in Züschen sowie Am Hammer in Siedlinghausen sind in der Vermarktung, für das neue Baugebiet In den Riegeln in Altastenberg läuft die Bauleitplanung. Nach Umsetzung des Grunderwerbs zur Entwicklung von Wohnbauflächen in Siedlinghausen im Bereich Wulfhagen (sog. Klodeckel) kann auch dort im nächsten Schritt die Bauleitplanung erfolgen, so dass wir im Anschluss auch dort über kommunale Baugrundstücke verfügen und somit unser gestecktes Ziel erreicht haben.

Neben diesen neuen Baugebieten arbeiten wir bekanntermaßen auch an der Erweiterung des Baugebiets Am Dumel und hoffen, dass hier hoffentlich bald nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises Vollzug gemeldet werden kann.

Für all diese Maßnahmen haben wir entsprechende Mittel veranschlagt und hoffen, dass wir in die Umsetzung kommen.

Für die weitere Umsetzung des Projekts Neue Mitte Niedersfeld haben wir in 2024 255.500 € veranschlagt, auch investieren wir bis 2027 rd. 2,7 Mio. € in die Verbesserung der Breitbandversorgung in unserer Stadt. Für das Projekt Begegnungsraum Züschen sind 225.700 € veranschlagt. Im Rahmen der Produktbeschreibungen und Begründungen im Haushalt sind alle Maßnahmen aus den Bereichen ISEK und IKEK zusammenfassend mit den entsprechenden Ansätzen dargestellt.

Und auch im Bereich Tiefbau sieht der Haushaltsentwurf zahlreiche zukunftsreiche Investitionen vor. Für den Bau des neuen Radwegs nach Neuastenberg sind abschließende Mittel in Höhe von 71.400 € veranschlagt, zudem haben wir für die Sanierung des Ruhrtalradweges sowie für potentielle weitere Radwege Haushaltsmittel bis 2027 veranschlagt. In den Jahren 2024 bis 2027 wollen wir zur Schaffung von weiteren behindertengerechten Bushaltestellen 1,2 Mio. € investieren, im Jahr 2024 u. a. in Silbach. Im Jahr 2024 sowie in der Finanzplanung bis 2027 sind zudem zusätzlich zu den Mitteln für die geplanten neuen Baugebiete Haushaltsmittel für die Erschließung bzw. den Ausbau der Straßen Am Bergsee, Buchenweg, Erlenweg, Auf dem Deich, Von-Stein-Straße, Mittelstraße, Kiefernweg, Franziskusstraße, Fichtenweg, Finkenweg, Birkenstraße und Bachstraße veranschlagt.

Und meine Damen und Herren, auch außerhalb dieser Investitionen im Sinne des NKF beinhaltet der Ergebnisplan wichtige Maßnahmen für unsere Infrastruktur. Wir investieren beim Bauhof nicht nur weiterhin in das Pilotprojekt zum Risseverguss bei Straßen, sondern setzen dieses erfolgreiche Projekt mit erhöhten Haushaltsmitteln fort. Konkret haben wir in 2024 80.000 € und in den Folgejahren jeweils 60.000 € veranschlagt und somit den Ansatz im kommenden Jahr vervierfacht.

Wir investieren an unseren Schulen. Wir haben in den Jahren 2024-2026 den 1. Bauabschnitt am Gymnasium in Höhe von 10,0 Mio. € veranschlagt und gehen diese große Investition und Herausforderung gemeinsam an. Auch haben wir in den Jahren 2024 & 2025 1,0 Mio. € für die Erweiterung der Sekundarschule vorgesehen. Die Schule platzt aus allen Nähten und braucht dringend weitere Unterrichtsräume. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz ab dem Jahr 2026 an unseren Grundschulen in Winterberg & Siedlinghausen haben wir von 2024-2027 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 2,255 Mio. € vorgesehen. Fassen wir diese drei großen Kostenblöcke zusammen, investieren wir insgesamt 13,255 Mio. € in die Bildung und damit in die Zukunft unserer Kinder. Ob diese Mittel jedoch ausreichend sind, können wir Ihnen heute wie im vergangenen Jahr noch nicht sagen.

Selbstverständlich stehen weitere Maßnahmen an unseren Schulen an. Hervorzuheben sind z. B. die Dachsanierung des Flachdachs an der Sekundarschule (137.000 €) sowie die Erneuerung der Elektrohaupt- und unterverteilungen am zukünftigen Standort der Grundschule Siedlinghausen (60.000 €). Und endlich konnten wir den Auftrag zur Dachsanierung an unserem Kindergarten in Züschen mit einem Volumen von 205.000 € erteilen, nachdem wir lange hierfür keine Firma finden konnten. Wir sind optimistisch, dass unser Förderantrag auf Errichtung einer Photovoltaik-Anlage positiv beschieden wird und wir zusätzlich zur Dachsanierung die Anlage mit einem Auftragsvolumen von 17.000 € errichten können, um auch hier einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und den selbst erzeugten Strom im Kindergarten selbst nutzen können.

Es ist richtig und wichtig, weiterhin laufend in unsere Gebäude zu investieren. Nur so können wir es schaffen, nachhaltig unsere Gebäudesubstanz zu erhalten sowie einen Sanierungsstau mit damit dann verbundenen nachhaltigen Schäden möglichst zu vermeiden.

Im Produkt Klima-, Energie- und Mobilitätsmanagement sind zum einen operative Mittel in Höhe von 140.000 € veranschlagt. Hiervon entfallen auf den Bereich der kommunalen Wärmeplanung 100.000 €, auf das Projekt energieautarkes Hildfeld 30.000 € sowie auf ein Nahmobilitätskonzept 10.000 €. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von 112.500 € entgegen.

Für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden wurden im Jahr 2024 837.231 € veranschlagt, diesen Investitionen werden mit 753.231 € gefördert. Geplant ist mit Fördermitteln die Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern der Feuerwehrhäuser in Siedlinghausen, Niedersfeld und Winterberg, auf der Sekundarschule sowie auf den Dächern der Sporthallen der Grundschule Winterberg sowie des Gymnasiums sowie, wie eben beschrieben, auf dem Dach unseres Kindergartens in Züschen.

Die Privatisierung der Sportplätze zur Errichtung der vier Kunstrasenplätze in Winterberg, Züschen, Siedlinghausen und Niedersfeld ist im Rahmen von PPP-Projekten erfolgt und hier unterstützen wir die Vereine sehr gerne. Der erste Platz wurde in 2004 in der Kernstadt errichtet und hat in naher Zukunft sein Lebensende erreicht mit der Folge, dass er erneuert werden muss. Hierzu haben wir bereits erste Gespräche geführt und präventiv den Haushaltsansatz nach oben angepasst, um hier vorbereitet zu sein.

Trotz der aktuellen Haushaltslage war der Beschluss des Rates am 15.06.2023, die freiwilligen Fahrtkostenzuschüsse für Kindergartenkinder in Orten, wo kein eigener Kindergarten ist, rückwirkend zum 01.01.2023 um 25% zu erhöhen, richtig. Die damit verbundenen Mehrkosten belaufen sich auf rd. 6.250 € pro Jahr. Noch offen war eine Modifizierung der Regelungen mit der Elterninitiative in den Höhendörfern. Diese organisiert den Transport der Kinder eigenständig und die Eltern zahlen einen monatlichen Eigenanteil von 40,00 € pro Kind. Mit Blick darauf, dass auch diese Initiative eine höhere Unterstützung ab 01.01.2024 erfahren sollte und dass eine zunächst diskutierte zusätzliche Abfahrt am Nachmittag, die mit Mehrkosten und einem erhöhten Eigenanteil verbunden gewesen wäre, auch von der Initiative als nicht mehr sinnvoll erachtet wird, sollte im Gegenzug der monatliche Eigenanteil auf 20,00 € pro Kind halbiert werden. Dies hätte Mehrkosten von 4.000 € zur Folge, so dass sich zusammenfassend aus beiden Modifizierungen jährliche Mehrkosten von rd. 10.000 € ergeben würden.

Nach dem Angebot des Ruhewaldes wollen wir der veränderten Bestattungskultur weiterhin Rechnung tragen und eine Baumbestattung auf unseren Friedhöfen anbieten. In diesem Jahr sind die Abstimmungen mit der Ortspolitik erfolgt und zur Umsetzung stehen in 2024 80.000 € bereit sowie weitere 60.000 € im Jahr 2025.

Unseren Ansatz zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat Bürgermeister Michael Beckmann eben beschrieben. Meine Damen und Herren, ggf. müssen wir uns als Stadt Winterberg auch noch mehr beteiligen, als das Grundstück in die neue Genossenschaft einzulegen, um das Projekt realisieren zu können. Dies sollten wir zu gegebener Zeit wie gewohnt offen & transparent miteinander diskutieren und abwägen, um am Ende zu einer sinnvollen Entscheidung für unsere Stadt zu kommen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen das Zahlenwerk zum Haushalt 2024 sowie der Finanzplanung 2025-2027 möglichst einfach dargestellt haben. Der heute vorgestellte Haushaltsentwurf für das kommende Jahr 2024 ist das Ergebnis unserer Planung mit den uns heute zur Verfügung stehenden Informationen. Unser Land steht weiterhin vor harten Zeiten, und dies spüren selbstverständlich die Kommunen, das spüren wir in Winterberg. Behalten wir jedoch trotz der aktuell nicht guten Prognosen unsere Zuversicht und hoffen, dass nach diesen schweren Zeiten auch wieder bessere Zeiten kommen. Packen wir es auch für 2024 gemeinsam an und lassen Sie uns versuchen, gemeinsam das Beste für unsere Stadt Winterberg mit ihren Dörfern zu erreichen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, ich gebe das Wort zurück an unseren Bürgermeister Michael Beckmann.

Punkt 4:

Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH

Punkt 4.1:

Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg

An der Beratung zur Erhöhung des Kurbeitrags beteiligen sich Ratsmitglieder aus allen Fraktionen und unter anderem werden folgende Themen angesprochen:

• die Erhöhung sei aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen nachvollziehbar

• mit 3€ befinden man sich im guten Mittelfeld

• eine kurzfristige Änderung sei für Übernachtungsbetriebe schwierig, da bereits für nächstes Jahr Buchungen vorlägen

• eine Erhöhung für Zweitwohnungsinhaber sei aufgrund der Erhöhung der Zweitwohnungssteuer nicht vorgesehen

• durch eine Erhöhung müsse man aufpassen, dass ein Urlaub für Touristen in Winterberg nicht zu teuer und dadurch unattraktiv werde

• für Übernachtungsbetriebe an den Bundesstraßen sei die Erhöhung kritisch zu sehen

Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion aus Altastenberg stellt einen Änderungsantrag für die Erhöhung des Kurbeitrags für die Stadtteile Altastenberg und Neuastenberg. Anstelle einer vorgeschlagenen Erhöhung auf 2,45 € schlägt er eine Erhöhung auf 2,50 € vor. Die Differenz von 0,05 € sollte dann an den Astencent bzw. Neuastencent zugeführt werden. Die Vorsitzenden der Verkehrsvereine würde diesem Vorgehen zustimmen.

Bezüglich dieses Änderungsantrags erklärt Bürgermeister Michael Beckmann, dass sich der Geschäftsführer der WTW, Winfried Borgmann, kurzfristig mit den Verkehrsvereinen in Verbindung setzten werde und ein entsprechendes Votum einholen werde. In diesem Punkte sollte man heute die erarbeitete und vorgelegte Satzung erst einmal beibehalten.

Dann fasst der Rat der Stadt Winterberg folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Winterberg

1. nimmt die Kurbeitragskalkulation für das Jahr 2024 zur Kenntnis;

2. beschließt die in der Anlage 2 beigefügte 12. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Kurbeiträgen in der Stadt Winterberg;

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

Punkt 4.2:

Resolution des Rates der Stadt Winterberg zur bevorstehenden Mehrwertsteueranpassung zum 01.01.2024

Beschluss:

Der Rat der Stadt Winterberg beschließt die als Anlage beigefügte Resolution zur bevorstehenden Mehrwertsteueranpassung.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Punkt 5:

Ordnung, Arbeit und Soziales

Punkt 5.1:

Weiterführung des Konzeptes für das kommunale Parkraummanagement

Im Rahmen der Beratung wird seitens des Vorsitzenden der SPD-Fraktion vorgeschlagen, die Parkgebühren für den Bereich an der Kappe auf 2 € pro Stunde und auf 10 € pro Tag zu erhöhen. Da dies der weitestgehende Antrag gegenüber dem Vorschlag aus der Verwaltungsvorlage ist, stellt Bürgermeister Michael Beckmann diesen Antrag zur Abstimmung. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung

Sodann wird über die Anhebung der Parkgebühren zum 1.5.2024 entsprechend der VV 138/2023, Punkt 2.3.3, beraten. Verwaltungsseitig wird dargestellt, dass es sich um eine neue Gebührenpflicht auf dem Großraumparkplatz Bremberg in der Zeit vom 1.5. bis 31.10. des Jahres handelt. Im Bereich Kappe werde nach der letzten Anpassung im Jahr 2015 nun eine Anhebung vorgeschlagen, die auch die Sportzentrum Winterberg GmbH unterstütze.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion bezüglich Bewohnerparkausweisen für die Nachbarstraßen im Bereich der neuen Ferienwohnungsanlage "Am Waltenberg" (ehem. Claassen) erklärt Fachbereichsleiter Joachim Sögtrop, dass nach Rückmeldung der Straßenverkehrsbehörde hier zunächst keine Bewohnerparkausweise angeordnet werden könnten. Allerdings habe die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises alternativ entschieden, in der Feldstraße auf der linken Straßenseite im Bereich des Abzweiges zum Prozessionsweg bis zum Wendehammer Richtung Herrloh nun ein absolutes Halteverbot in der Fahrtrichtung zur Innenstadt anzuordnen, wodurch illegales Parken unterbunden und eine Gasse für Rettungsfahrzeuge gesichert werden solle. Die Entwicklung der Lage sei nach Aufstellung der Beschilderung abzuwarten.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden der FWG-Fraktion hinsichtlich eines gewünschten ganzheitlichen Konzepts inklusive einer Stellplatzsatzung erklärt Bürgermeister Michael Beckmann, dass die rechtliche Einordnung einer Stellplatzsatzung noch erfolgen müsse und dazu demnächst einen entsprechenden Vorschlag in die politischen Beratungen eingebracht werde.

Anschließend fasst der Rat der Stadt Winterberg folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Beschuss zum Punkt 2.3.3 in eine Änderung der Parkgebührensatzung einfließen zu lassen und die dann 21. Änderung der Parkgebührensatzung der Stadt Winterberg, wirksam am 01.05.24, dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Punkt 6:

Bauen, Stadtentwicklung und Infrastruktur

Punkt 6.1:

Änderung und teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Wulfhagen" in Siedlinghausen – Änderung des Aufstellungs-/Aufhebungsbeschlusses vom 28.04.2022

(Rat 28.04.2022, Pkt. 5.4, VV 30/2022)

Beschluss:

Der Rat der Stadt Winterberg folgt der Beschlussempfehlung des Bau- und Planungsausschuss und fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Aufstellungs-/Aufhebungsbeschluss vom 28.04.2022 wird aufgehoben.

2. Der Bebauungsplan Nr. 10 "Wulfhagen" in Siedlinghausen wird dahingehend geändert, dass die Festsetzung der Gemeinbedarfsfläche "Kirche" auf dem Grundstück Gemarkung Siedlinghausen, Flur 7, Flurstück 104 entfällt und stattdessen hier ein "Allgemeines Wohngebiet (WA)" festgesetzt wird. Der östliche Teil des Plangebietes wird reduziert. Östlich angrenzend an die Erschließungsstraße wird auf Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Siedlinghausen, Flur 7, Flurstücke 178, 179 und 296 auf Grundlage der Darstellungen des Flächennutzungsplanes ebenfalls ein "Allgemeines Wohngebiet (WA)" festgesetzt.

– Aufstellungs-/Aufhebungsbeschluss

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 6.2:

Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Am Allenberg" in Siedlinghausen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Winterberg folgt der Beschlussempfehlung des Bau- und Planungsausschuss und fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Antrag auf Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Am Allenberg", mit dem Ziel, das Grundstück Gemarkung Siedlinghausen, Flur 10, Flurstück 124 zu bebauen, wird abgelehnt, da sich nicht alle Grundstückseigentümer im potenziellen Erweiterungsgebiet mit den Vorgaben des Kommunalen Bodenmanagements einverstanden erklärt haben und nur eine Gesamtentwicklung des potenziellen Erweiterungsgebietes in Betracht kommt.

2. Eine Teilentwicklung des Gebietes, d.h. eine Erweiterung des Bebauungsplanes ausschließlich im Bereich des Flurstücks 124 und des angrenzenden städtischen Grundstücks erfolgt nicht, da derzeit keine Gesamtplanung für das potenzielle Erweiterungsgebiet vorliegt, unverhältnismäßig hohe Erschließungskosten entstehen würden und insbesondere mit der vorgesehenen Entwicklung des Baugebietes "Wulfhagen" sowie den bereits zur Verfügung stehenden Bauplätzen im Bereich "Am Hammer" auch eine ausreichende Zahl an Wohnbaugrundstücken im Stadtteil Siedlinghausen zur Verfügung stehen wird.

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

Punkt 6.3:

Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winterberg in Niedersfeld, Bereich "Im Stein"

Beschluss:

Der Rat der Stadt Winterberg folgt der Beschlussempfehlung des Bau- und Planungsausschuss und fasst folgende Beschlüsse:

1. Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird durchgeführt, mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Anlegen von Stellplatzflächen für einen Speditionsbetrieb auf dem Grundstück Gemarkung Niedersfeld, Flur 11, Flurstück 109 zu schaffen.

2. Das Verfahren ist auf Kosten des Antragstellers durch Beauftragung eines geeigneten Planungsbüros durchzuführen. Die Einzelheiten sind in einem Städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zu regeln. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

3. Zu Beginn des Verfahrens ist die landesplanerische Zustimmung gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 6.4:

Hof- und Fassadenförderung der Stadt Winterberg als Maßnahme aus der Städtebauförderung hier: 2. Anpassung der Förderrichtlinie "Hof- und Fassadenprogramm für die Städtebaulichen Entwicklungsbereich der Kernstadt Winterberg sowie die Ortskerne von Niedersfeld, Siedlinghausen und Züschen"

Beschluss:

Der Rat der Stadt Winterberg folgt der Beschlussempfehlung des Bau- und Planungsausschuss und fasst folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Winterberg stimmt den Anpassungen der Richtlinie zum "Hof- und Fassadenprogramm für die Kernstadt Winterberg sowie die Ortskerne von Niedersfeld, Siedlinghausen und Züschen" zu.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)

Punkt 6.5:

11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "An der Ebenau" in Züschen

– Auswertung frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

– Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

– Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

– Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion aus Züschen führt aus, dass ein Bauwilliger, der die Option auf einen Bauplatz in dem Baugebiet "An der Ebenau" besitzt, seinen Bauwunsch nicht so umsetzen könne, wie er das gerne möchte, da die im Bebauungsplan-Entwurf vorgegebene überbaubare Grundstücksfläche nicht groß genug bemessen sei. Um das Vorhaben umsetzen zu können, müsste die überbaubare Grundstücksfläche um rd. 5 m nach Norden vergrößert werden. Er bittet deshalb um Prüfung, ob eine entsprechende Anpassung des Baufensters möglich ist.

Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Ludger Kruse, führt aus, dass nach der Plankonzeption des Bebauungsplanes die Grundstücksflächen im Norden des Plangebietes so gewählt worden seien, dass die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Wenn man dem Wunsch des Bauherrn entsprechen möchte, müsste durch eine ergänzende lärmtechnische Begutachtung geprüft werden, ob die Lärmschutzwerte auch bei einer Erweiterung der überbaubaren Fläche von bis zu 5 m mit entsprechenden Schallschutzmaßnahmen (z.B. extra Schallschutzfenster) möglich sei. Sollte das der Fall sein, könnte der Bebauungsplanentwurf angepasst werden. Ansonsten müsste der Bauherr seine Planungen anpassen oder ein anderes Grundstück im Plangebiet suchen. In jedem Falle würde die Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche zu einer zeitlichen Verzögerung des Bebauungsplanverfahrens führen.

Die Kosten für eine denkbare Anpassung des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die notwendige lärmschutztechnische Beurteilung müssten – so wie dies in vergleichbaren Fällen auch der Fall sei – durch den potentiellen Bauherrn getragen werden. Sollte zeitnah ein entsprechendes Büro für die Immissionsschutzrechtliche Bewertung gefunden werden, könnte bei optimalem Arbeits- und Zeitablauf ein Satzungsbeschluss möglicherweise in der April-Ratssitzung erfolgen. Sollten sich zeitliche Verzögerungen ergeben, werde man in den städtischen Gremien berichten.

Nach weiterer kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, in der vorgetragenen Weise das Verfahren weiter zu führen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 7:

Forstbetrieb der Stadt Winterberg

Punkt 7.1:

Jahresabschluss des Forstbetriebes der Stadt Winterberg für das Wirtschaftsjahr 2022

Beschluss:

Der Rat der Stadt Winterberg folgt der Beschlussempfehlung des Betriebsausschuss Forst und Umwelt der Stadt Winterberg und fasst den Beschluss, der Betriebsleitung des Forstbetriebes der Stadt Winterberg für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Auf Empfehlung des Betriebsausschuss Forst und Umwelt der Stadt Winterberg stellt der Rat der Stadt Winterberg, den Jahresabschluss 2022 wie folgt fest:

a) Bilanz

Aktivseite 44.424.660,51 Euro

Passivseite 44.424.660,51 Euro

Jahresüberschuss 2022 3.570.471,51 Euro

b) Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge 8.830.278,42 Euro

Aufwendungen 5.259.806,91 Euro

Jahresüberschuss 2022 3.570.471,51 Euro

Auf Empfehlung des Betriebsausschuss Forst und Umwelt der Stadt Winterberg beschließt der Rat der Stadt Winterberg folgende Ergebnisverwendung:

Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 3.570.471,51 € wird zur Gänze an den Haushalt der Stadt Winterberg abgeführt.

Der Lagebericht wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 7.2:

Wirtschaftsplan des Forstbetriebes der Stadt Winterberg für das Wirtschaftsjahr 2024

Beschluss:

Der Rat der Stadt Winterberg folgt der Empfehlung des Betriebsausschuss Forst und Umwelt und stellt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt fest:

Der Wirtschaftsplan 2024 wird

im Erfolgsplan mit

Erträgen von 2.481.266,00 €

Aufwendungen von 2.481.266,00 €

und im Vermögensplan

in der Einnahme auf 124.100,00 €

in der Ausgabe auf 124.100,00 €

festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 0,00 € festgesetzt. Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2028 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

Punkt 8:

Mitteilungen

Verwaltungsseitig werden keine Mitteilung vorgetragen.

Punkt 9:

Anfragen

Es werden keine Anfragen vorgetragen.

Michael Beckmann

Bürgermeister

Pauline Schmitt

Schriftführerin

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