über die 23. Sitzung (X. Wahlperiode) – des Rates am 08.08.2023
Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal
Sitzungsdauer: 18:00 – 18:35 Uhr
Anwesend sind:
1 Bürgermeister Beckmann, Michael
2 Ratsmitglied Bundkirchen, Timo
3 Ratsmitglied Burmann, Jörg
4 Ratsmitglied Deimel, Sven Lucas
5 Ratsmitglied Fladung, Walburga
6 Ratsmitglied Hampel, Jörg
7 Ratsmitglied Hiob, Lars
8 Ratsmitglied Kappen, Michael
9 Ratsmitglied Kelm, Fritz
10 Ratsmitglied Kräling, Bernd
11 Ratsmitglied Kräling, Heinrich
12 Ratsmitglied Krevet, Matthias
13 Ratsmitglied Kruse, Andre
14 Ratsmitglied Löffler, Michael
15 Ratsmitglied Mammey, Marc-Michael
16 Ratsmitglied Niggemann, Jürgen
17 Ratsmitglied Pape, Joachim
18 Ratsmitglied Dr. Quick, Ilona
19 Ratsmitglied Reuter, Joachim
20 Ratsmitglied Schmidt, Christian
21 Ratsmitglied Schnurbusch, Heike
22 Ratsmitglied Schulten, Helene
23 Ratsmitglied Spanke, Christian
24 Ratsmitglied Stoetzel, Christoph
25 Ratsmitglied Sunder, Frank
26 Ratsmitglied Vielhaber, Sebastian
Von der Verwaltung:
Stadtveraltungsdirektor Ludger Kruse
Stadtverwaltungsrat Martin Brieden
Stadtamtsrat Joachim Sögtrop
Verwaltungsfachangestellte Angelique Trippen
Verwaltungsfachangestellte Pauline Schmitt (Schriftführerin)
Entschuldigt sind:
Ratsmitglied Biene, Sandra
Ratsmitglied Borgmann, Lothar
Ratsmitglied Firley, Torben
Ratsmitglied Geltz, Mathias
Ratsmitglied Ittermann, Jutta
Ratsmitglied Susewind, Andre
Ratsmitglied Süshardt, Mario
Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßt Bürgermeister Michael Beckmann alle an-wesenden Ratsmitglieder, die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung, sowie die Gäste und Vertreter der Presse zur heutigen Sitzung des Rates der Stadt Winterberg.
Öffentliche Sitzung
Punkt 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung sowie der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Michael Beckmann stellt zunächst fest, dass zur heutigen Sitzung gemäß der Geschäftsordnung fristgerecht und formgerecht mit der zugestellten Tagesordnung eingeladen worden und der Rat beschlussfähig sei. Hierzu werden keine Einwände geäußert.
Punkt 2:
Prüfung der Befangenheit gem. § 43 i.V.m. § 31 GO NRW
Die Ratsmitglieder Jörg Burmann und Christoph Stoetzel signalisieren Befangenheit zum Tagesordnungspunkt 3.1. und haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
Punkt 3:
Bauen, Stadtentwicklung und Infrastruktur
Punkt 3.1:
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Ferien- und Freizeitzentrum Brüchetal" in Altastenberg
– Auswertung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
– Auswertung Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
– Satzungsbeschluss
Zu Beginn der Beratungen führt Bürgermeister Beckmann aus, dass während der Offenlage keine grundlegenden Anregungen vorgetragen worden sind. Deshalb habe man, da die Liftgesellschaft noch in diesem Jahr einen Schlepplift gegen einen Sessellift austauschen möchte, zu der heutigen Sonderratssitzung eingeladen, um die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu schaffen.
Anschließend gibt der allg. Vertreter des Bürgermeisters, Ludger Kruse, einen ausführlichen Überblick über den bisherigen Verfahrensablauf. Dabei geht er unter anderem auf folgende Punkte ein:
• Der Bauantrag zum Austausch des vorhandenen Schleppliftes gegen einen Sessellift im Bereich des "Kapellenhang" wurde durch die Liftgesellschaft Altastenberg am 30.04.2022 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt
• Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hat die Stadt Winterberg auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen erteilt
• Aufgrund von Stellungnahmen anderer Behörden und Dienststellen im Genehmigungsverfahren, insbesondere zu naturschutzrechtlichen Fragenstellungen, hat schließlich die Bezirksregierung als zuständige Genehmigungsbehörde die Notwendigkeit zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "Ferien- und Freizeitzentrum Brüchetal" gesehen. Folge war, dass der eigentlich für das Jahr 2022 geplante Austausch des Schleppliftes gegen einen Sessellift nicht erfolgen konnte.
• Um dennoch zeitnah das notwendige Planungsrecht zu schaffen, hat der Rat im Oktober 2022 den Beschluss zur Durchführung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens gefasst.
• Nachdem das beauftragte Büro den Änderungsentwurf erarbeitet und sich der Bau- und Planungsausschuss mit der Planänderung beschäftigt hat, wurde Anfang 2023 die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens sind insbesondere Stellungnahmen in Bezug auf das sich dort befindliche FFH-Gebiet eingegangen. Deshalb musste die FFH-Prüfung überarbeitet werden, was einige Zeit in Anspruch genommen und zu größeren zeitlichen Verzögerungen geführt hat.
• Um das Verfahren zu beschleunigen, hat sich der Bau- und Planungsausschuss am 05.06.2023 in einer Sondersitzung mit der Auswertung der in der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen befasst und gleichzeitig die Offenlage beschlossen. Diese ist in der Zeit vom 19.06. bis 19.07.2023 erfolgt, sodass in der heutigen Sondersitzung des Rates die abschließende Beratung und Entscheidung getroffen werden kann.
• Ziel der Liftgesellschaft ist es, noch in diesem Jahr den Sessellift am "Kapellenhang" zu bauen. Dafür ist es notwendig, dass noch im August mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.
Der Rat nimmt die Ausführungen von Herrn Kruse zustimmend zur Kenntnis.
Anschließend merkt ein Ausschussmitglied der SPD aus Niedersfeld an, dass in der heutigen Zeit Sessellifte dem "Stand der Technik" entsprechen. Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses weist darauf hin, dass es durch die gute Zusammenarbeit zwischen Planer, Verwaltung und Rat gelungen ist, zeitnah das notwendige Planungsrecht zu schaffen.
Die Ratsmitglieder Jörg Burmann und Christoph Stoetzel haben aufgrund von Befangenheit gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NRW nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.
Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1. Die von der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangene Stellungnahme wird entsprechend der Auswertung der Ver-waltung, die der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt ist, gewürdigt.
2. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der Auswertung der Verwaltung, die der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt ist, gewürdigt.
3. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Offenlegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
4. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der Auswertung der Verwaltung, die der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt ist, gewürdigt.
5. Der Rat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 7 GO NRW die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Ferien- und Freizeitzentrum Brüchetal" in Altastenberg, bestehend aus dem Planentwurf und der Begründung einschließlich Umweltbericht, als Satzung. Auf die beigefügten Anlagen zur Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und das Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen den Beteiligten mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 3.2:
8. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Auf der Hütte/Am Eschenberg-Kartbahn Niedersfeld" – Abschluss des Durchführungsvertrages
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Sven Lucas Deimel, führt aus, dass die Thematik beschlussreif ist und deshalb in der heutigen Sitzung abschließend beraten werden könne.
Der Vorsitzende der FWG-Fraktion spricht die vom Antragsteller zu leistende Kostenbeteiligung an. Fachbereichsleiter Martin Brieden führt hierzu aus, dass mit dem Pauschalbetrag die Sachkosten der Verwaltung abgedeckt werden sollen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden der FWG-Fraktion zur Bearbeitungsdauer eines solchen Verfahrens erklärt Herr Brieden, dass in diesem Fall das Planungsbüro die Planung übernommen habe und der zeitliche Aufwand für die Verwaltung gering gewesen ist.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt, den Durchführungsvertrag zur 8. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Auf der Hütte/Am Eschenberg -Kartbahn Niedersfeld" abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 3.3:
8. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Auf der Hütte/Am Eschenberg-Kartbahn Niedersfeld"
– Auswertung Offenlage und Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
– Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1. Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der Auswertung der Verwaltung, die der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt ist, gewürdigt.
3. Der Rat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 7 GO NRW die 8. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Auf der Hütte/Am Eschenberg-Kartbahn Niedersfeld", bestehend aus dem Planentwurf, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung, als Satzung. Auf die beigefügten Anlagen zur Ver-waltungsvorlage wird verwiesen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und das Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen den Beteiligten mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 4:
Zentrale Dienste, Bildung und Digitalisierung
Punkt 4.1:
Schulangelegenheiten
hier: Ausgabe sowie Möglichkeit des Erwerbs des Deutschlandtickets im Schuljahr 2023/2024
Bürgermeister Michael Beckmann erklärt, dass das Deutschlandticket bereits in der letzten Ratssitzung am 15.06.2023 (TOP 4.2.) thematisiert worden sei. Nun habe man gemeinsam mit dem Hochsauerlandkreis eine einheitliche Verwaltungsvorlage erarbeitet.
Ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion aus Winterberg äußert seine Bedenken hinsichtlich einer sozialen Benachteiligung der Schulkinder aus der Kernstadt. Weiter fragt er an, ob die Stadt Winterberg dann auch für Schüler, die nicht im Stadtgebiet Winterberg wohnen, das Deutschlandticket finanzieren müsse. Dazu erklärt Bürgermeister Michael Beckmann, dass die Stadt für die Schülerfahrtkosten auch vor der Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die aus den Nachbarkommunen zur Schule nach Winterberg fahren, verantwortlich gewesen sei. Eine Abkehr von dem sogenannten Schulträgerprinzip hin zum Wohnortprinzip der Schülerinnen und Schüler werde zwar immer wieder diskutiert, sei allerdings aktuell in Sicht.
Um eine möglicherweise entstehende Benachteiligung der Schüler, die keine Fahrschüler seien und dadurch nicht anspruchsberechtigt seien, zu vermeiden, könnte eine faire Lö-sung sein, so Bürgermeister Beckmann, diesen Kindern und Jugendlichen das Ticket in den Ferienzeiten zu den gleichen Bedingungen anzubieten. Der Rat stimmt diesem Vorschlag einvernehmlich zu.
Des Weiteren wird, wie bereits in der Junisitzung, darauf hingewiesen, dass die nichtfahr-berechtigten Schülerinnen und Schüler den Vorteil haben, dass die Schule am Ort sei. Bürgermeister Michael Beckmann macht deutlich, dass die Ersparnis durch die Ausgabe des Deutschlandtickets an die Schüler im städtischen Haushalt durchaus bemerkbar sei und dieses Geld gut für zukünftig anstehende Aufgaben im Bereich der Schule verwendet werden könne. Der Rat nimmt diese Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Nach weiterer Kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Winterberg
1. beschließt die Beteiligung an einem kreisweit abgestimmten Modell zur Ausgabe eines preisreduzierten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Anspruch nach der Schülerfahrtverordnung haben,
2. beschließt hierzu den Abschluss eines Vertrages mit den Verkehrsunternehmen, der die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von monatlich 20 Euro je abonniertes Deutschlandticket für diese Zielgruppe bestimmt,
3. beschließt aus Gründen der Gleichbehandlung und Zweckmäßigkeit, allen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern ein Schulwegmonatsticket als Deutschlandticket für das Schuljahr 2023/2024 auszugeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 5:
Mitteilungen
Punkt 5.1:
Mitteilung 1
In Bezug auf eine Anfrage aus der letzten Ratssitzung zum Thema Defibrillatoren in der Innenstadt (Rat 15.06.2023, TOP 7.7) teilt Joachim Sögtrop mit, dass die Sparkasse den Defibrillator bereits an der Außenwand des Gebäude installiert habe und der Defibrillator der Volksbank seitlich an die Außenwand der "Neuen Mitte" verlegt werden solle.
Punkt 5.2:
Mitteilung 2
Joachim Sögtrop weist nochmals auf die Einladung zur Eröffnung der Winterberger Kirmes am Freitag, den 18.08.2023 hin. Alle Ratsmitglieder seien zum traditionellen Fassanstich am VFR-Zelt mit anschließendem Kirmesrundgang herzlich eingeladen.
Punkt 5.3:
Mitteilung 3
Pauline Schmitt thematisiert kurz den diesjährigen Seniorennachmittag, der am Sonntag den 03.09.2023 im Oversum stattfinden wird. Die Bewirtung der Senioren sei in der Vergangenheit üblicherweise von den Ratsmitgliedern und Ortsvorsteher übernommen wor-den und auch in diesem Jahr wieder geplant. Wer an diesem Tag mithelfen möchte, könne sich gerne bei Frau Schmitt melden.
Punkt 5.4:
Mitteilung 4
Bürgermeister Michael Beckmann informiert über den aktuellen Stand der Förderungen über progres.nrw für die Förderung zum Ausbau von Photovoltaik-Danlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher. Damit habe man den Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung der Nutzung von erneuerbaren Energien auf städtischen Gebäuden aus der Haushaltsrede 2020 nun umsetzen können.
In 2022 habe man einen Förderantrag für die Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau gestellt und eine 100-prozentige Förderung dafür erhalten, sodass die Machbarkeitsstudie dann für verschiedene städtische Gebäude, wie die Schulen und Feuerwehrhäuser, durchgeführt wurde. Auf Grundlage dieser Studie habe man dann im August diesen Jahres Anträge für die Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher gestellt. Bei einer Förderzusage sei mit einer Förderung von 753.231,64 Euro zu rechnen, wobei der Eigenanteil 83.699,96 Euro betragen würde.
Punkt 6:
Anfragen
Punkt 6.1:
Anfrage 1
Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion aus Niedersfeld fragt an, ob zur aktuell vakanten Stelle der Schulleitung in der Grundschule Niedersfeld Neuigkeiten bekannt seien. Dazu berichtet Angelique Trippen, dass die Stelle durch die Bezirksregierung ausgeschrieben, aber bisher noch keine Bewerbung eingegangen sei. Eine Verlängerung der Bewerbungsfrist sei durch die Bezirksregierung vorgesehen.
Punkt 6.2:
Anfrage 2
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion äußert seinen Unmut bezüglich der zuletzt in der Westfalenpost zu lesenden Berichterstattung, insbesondere die Formulierung der Überschriften, beispielsweise bei dem Artikel zur Wohnraumförderung aus der WP-Ausgabe des vergan-genen Freitags indem ein Antwortschreiben der Ministerin Ina Scharrenbach thematisiert wird, seien aus seiner Sicht nicht angemessen und könnten sachlicher formuliert sein.
Bürgermeister Michael Beckmann erklärt, dass er dazu bereits eine Stellungnahme abgegeben habe und dass im Zeitungsbericht thematisierte Genossenschaftsmodell kein "Selbstläufer" sei. Daher verstehe er das Schreiben auch als Handreichung und als Einladung zu einem Gespräch, welche man gern annehme.
Michael Beckmann
Bürgermeister
Pauline Schmitt
Schriftführerin