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Donnerstag, 7 Dezember, 2023

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Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stad…

Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 23. August 2023 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen

und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung

Hinweisbekanntmachung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2

des Gesetzes

über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)

Aufhebung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen

dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf über die

Zusammenarbeit bei Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG)

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 23.08.2012 / 10.09.2012 zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf über die Zusammenarbeit bei Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) wurde vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf am 19.06.2023 / 20.06.2023 mit Ablauf des 31.08.2023 aufgehoben.

Die Aufhebung der o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat die Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 203. Jahrgang, Nr. 30, am 31. Juli 2023 veröffentlicht.

Die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird am 01. September 2023 wirksam.

Gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 GkG NRW, in der zurzeit geltenden Fassung, weise ich auf diese Veröffentlichung hin.

Troisdorf, den 21. August 2023

Stadt Troisdorf

gez. Alexander Biber

Bürgermeister

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