Die Vollziehung der Öffentlichen Bekanntmachung der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgte gemäß § 16 der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf am 23. August 2023 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Troisdorf unter der Internetseite https://www.troisdorf.de/bekanntmachungen
und wird hiermit nachrichtlich veröffentlicht:
Öffentliche Bekanntmachung
Hinweisbekanntmachung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2
des Gesetzes
über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Aufhebung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen
dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf über die
Zusammenarbeit bei Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG)
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 23.08.2012 / 10.09.2012 zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf über die Zusammenarbeit bei Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz (BtG) wurde vom Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf am 19.06.2023 / 20.06.2023 mit Ablauf des 31.08.2023 aufgehoben.
Die Aufhebung der o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat die Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 203. Jahrgang, Nr. 30, am 31. Juli 2023 veröffentlicht.
Die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird am 01. September 2023 wirksam.
Gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 GkG NRW, in der zurzeit geltenden Fassung, weise ich auf diese Veröffentlichung hin.
Troisdorf, den 21. August 2023
Stadt Troisdorf
gez. Alexander Biber
Bürgermeister