über die 22. Sitzung (X. Wahlperiode) – des Rates am 15.06.2023
Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal
Sitzungsdauer: 18:00 – 20:45 Uhr
Anwesend sind:
1 Bürgermeister Beckmann, Michael
2 Ratsmitglied Biene, Sandra
3 Ratsmitglied Bundkirchen, Timo
4 Ratsmitglied Deimel, Sven Lucas
5 Ratsmitglied Firley, Torben
6 Ratsmitglied Fladung, Walburga
7 Ratsmitglied Geltz, Mathias
8 Ratsmitglied Hampel, Jörg
9 Ratsmitglied Hiob, Lars
10 Ratsmitglied Ittermann, Jutta
11 Ratsmitglied Kelm, Fritz
12 Ratsmitglied Kräling, Bernd
13 Ratsmitglied Kräling, Heinrich
14 Ratsmitglied Krevet, Matthias
15 Ratsmitglied Löffler, Michael
16 Ratsmitglied Mammey, Marc-Michael
17 Ratsmitglied Niggemann, Jürgen
18 Ratsmitglied Pape, Joachim
19 Ratsmitglied Dr. Quick, Ilona
20 Ratsmitglied Reuter, Joachim
21 Ratsmitglied Schmidt, Christian
22 Ratsmitglied Schnurbusch, Heike
23 Ratsmitglied Schulten, Helene
24 Ratsmitglied Spanke, Christian
25 Ratsmitglied Stoetzel, Christoph
26 Ratsmitglied Sunder, Frank
27 Ratsmitglied Susewind, Andre
28 Ratsmitglied Süshardt, Mario
29 Ratsmitglied Vielhaber, Sebastian
Von der Verwaltung:
Stadtveraltungsdirektor Ludger Kruse
Stadtamtsrat Ralf Lefarth
Stadtamtsrat Bernd Hömberg
Stadtamtsrat Joachim Sögtrop
Geschäftsführer WTW Winfried Borgmann
1. Vorstand Stadtwerke Winterberg AÖR Henrik Weiß
Leiter Baubetriebshof Alexander Vonnahme
Stadtamtsfrau Christine Schulte (zu Pkt. 3.1. & 8.1.)
Verwaltungsfachwirtin Rabea Kappen
Verwaltungsfachangestellte Pauline Schmitt (Schriftführerin)
Sonstige Anwesende:
stellvertretender Wehrleiter
der Freiwilligen Feuerwehr Martin Niggemann (zu Pkt. 10.1)
Entschuldigt sind:
Ratsmitglied Borgmann, Lothar
Ratsmitglied Burmann, Jörg
Ratsmitglied Kappen, Michael
Ratsmitglied Kruse, Andre
Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßt Bürgermeister Michael Beckmann alle anwesenden Ratsmitglieder, die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung, sowie die Gäste und Vertreter der Presse zur heutigen Sitzung des Rates der Stadt Winterberg.
Öffentliche Sitzung
Punkt 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Tagesordnung sowie der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Michael Beckmann stellt zunächst fest, dass zur heutigen Sitzung gemäß der Geschäftsordnung fristgerecht und formgerecht mit der zugestellten Tagesordnung eingeladen worden und der Rat beschlussfähig sei. Hierzu werden keine Einwände geäußert.
Punkt 2:
Prüfung der Befangenheit gem. § 43 i.V.m. § 31 GO NRW
Ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion aus Züschen signalisiert Befangenheit zum Tagesordnungspunkt 8.1.
Punkt 3:
Bauen, Stadtentwicklung und Infrastruktur
Punkt 3.1:
Breitband – aktueller Sachstand und weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen der graue Flecken Förderung (Gigabit-Richtlinie 2.0)
Bürgermeister Michael Beckmann und Christine Schulte berichten kurz zum aktuellen Sachstand aus dem Bereich Breitband und verweisen auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage. Der Gigabitkoordinator des Hochsauerlandkreises Ludger Laufer musste sich krankheitsbedingt von der Sitzung abmelden.
Bürgermeister Beckmann ergänzt in diesem Zusammenhang
• Aktuell werde Breitband entweder im geförderten Ausbau oder aus rein eigenwirtschaftlichen Aspekten durch die Telekommunikationsunternehmen ausgebaut.
• Insbesondere das Gefälle zwischen urbanen und ländlichen Raum sei offenkundig und unbefriedigend. Zwar würde der ländliche Raum immer mehr durch die Telekommunikationunternehmen eigenwirtschaftlich ausgebaut, allerdings funktioniere dies nicht flächendeckend und nicht ohne eine Fortsetzung des geförderten Ausbaus. Insofern gebe es aus seiner Sicht selbst im ländlichen Raum trotz des geförderten Ausbaus eine Unwucht zwischen den Regionen.
• Die Bedeutung einer guten Breitbandanbindung, auch wenn möglicherweise diese aktuell nicht als notwendig erachtet würde. Gerade die Anforderungen an eine gute Breitbandverfügbarkeit wird vor dem Hintergrund von Home-Schooling, Home-Office oder der Nutzung von Streamingdienste oder digitalen Services erheblich zunehmen. Insofern sei eine gute Breitbandanbindung heute auch ein Wettbewerbsfaktor, wenn es darum geht, Menschen bis hin zu Fachkräften für Winterberg zu begeistern.
Christine Schulte berichtet in diesem Zusammenhang über die Kommunikationsprobleme, die die Förderaussetzungen mit sich bringen und für Außenstehende schwer nachzuvollziehen seien.
Für die Bürger bestehe kein Anschlusszwang, daher ergäben sich beispielsweise bereits Unterschiede bei Nachbarn in derselben Straße. Bürger die sich gegen einen Breitbandanschluss entscheiden, könnten in Zukunft ohne Anschluss möglicherweise Probleme bei einem möglichen Hausverkauf bekommen.
Nach weiterer kurzer Aussprache wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Winterberg nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, den Hochsauerlandkreis zu beauftragen, einen Förderantrag entsprechend der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) für die förderfähigen Adressen in Winterberg zu stellen sowie den Eigenanteil in möglicher Höhe von bis zu 2,15 Mio. € ab dem Haushalt 2025 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 3.2:
Neubau des Feuerwehrhauses Züschen
– Zwischenstandsbericht sowie Beratung und Entscheidung bezüglich der einzubauenden Wärmeversorgungsanlage
Bürgermeister Michael Beckmann erklärt, dass am gestrigen Tage ein Gespräch zwischen der Verwaltung und der Wehrleitung stattgefunden habe, in dem man wichtige neue Hinweise und Erkenntnisse insbesondere zur Frage der Wärmeversorgung erlangt habe.
Diese müsse man zunächst bewerten. Daher wird vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Im Anschluss entwickelt sich eine kurze Diskussion zur Verwaltungsvorlage und dem vorgelegten Gutachten.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Punkt 4:
Zentrale Dienste, Bildung und Digitalisierung
Punkt 4.1:
Anregung und Beschwerden nach § 24 GO NRW und § 6 der Hauptsatzung der Stadt Winterberg
hier: Anregung von Herrn Timo Bundkirchen, Am Stuten 18, 59955 Winterberg vom 08.06.2023
Beschluss:
Der Rat der Stadt Winterberg verweist die Anregung von Herr Timo Bundkirchen in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, als zuständiges Gremium nach § 6
Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Winterberg, am 05.09.2023.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 4.2:
Freiwillige Fahrtkostenzuschüsse im Bereich der Kindergärten im
Stadtgebiet Winterberg
In diesem Zusammenhang geht Bürgermeister Michael Beckmann auf das 49 €-Ticket ein, da dieses ebenfalls Auswirkungen auf die Schülerfahrtkosten habe. Ab nächstem Schuljahr wolle man allen fahrberechtigten Schülern das 49 €-Ticket zur Verfügung stellen, allerdings sei aktuell noch offen, wie man bei den nichtfahrberechtigten Schülern vorgehen werde. Hier gebe es den ersten Entwurf einer Landeslösung, die jedoch für die Kreise und Verkehrsverbünde auch eine Öffnungsklausel enthalte, um regionale Lösungen zu entwickeln. Eine mögliche Lösung sei, dass man diesen Schülern das Ticket für eine Preis von 29 € anbiete und die Stadt den restlichen Betrag von 20 € übernehmen würde, wodurch keine Mehrbelastung für die Stadt entstehen würde. Das Vorgehen werde man Ende Juni auf Kreisebene gemeinsam mit dem HSK und den Städten und Gemeinden im HSK abstimmen. Fraglich sei auch noch, wie es für das Schuljahr 2024/2025 weiter gehen wird, weshalb man bereits jetzt eine nachhaltige Finanzierung des Tickets durch Bund und Land fordere.
Ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion aus Niedersfeld fragt an, was ein Fahrschüler aktuell im Monat kostet. Dazu führt Bürgermeister Michael Beckmann aus, dass die Fahrtkosten von den jeweiligen Preisstufen abhängig seien. Für die Stadt Winterberg würde sich durch den Einsatz des 49 €-Tickets eine Ersparnis ergeben.
Ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion aus Winterberg befürchtet, dass sich möglicherweise eine Ungerechtigkeit zwischen den fahrberechtigten und den nichtfahrberechtigten Schülern ergeben könne. Zur Benachteiligung, insbesondere der Schüler aus der Kernstadt, erklärt ein Ratsmitglied der SPD-Fraktion aus Niedersfeld, dass hier oft die Eltern ihre Kinder zur Schule fahren würden. Würde man allen Schülern das Ticket gleichermaßen zur Verfügung stellen, würde man evtl. Geld für ein Ticket ausgeben welches dann nicht genutzt würde.
Nach weiterer kurzer Aussprache, in der auch darauf hingewiesen wird, dass die nichtfahrberechtigten Schülerinnen und Schüler den Vorteil haben, dass die Schule am Ort sei, nimmt der Rat die Ausführungen zum 49 €-Ticket zustimmend zur Kenntnis.
Zu der Anhebung der freiwilligen Fahrkostenzuschüsse im Bereich der Kindergärten im Stadtgebiet wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Winterberg
1. beschließt die Anhebung der freiwilligen Fahrtkostenzuschüsse rückwirkend zum 01.01.2023 für Selbstfahrer im Bereich Kindergärten der Stadt Winterberg gem. der Anlage dieser Verwaltungsvorlage,
2. stellt die zusätzlichen erforderlichen Finanzmittel überplanmäßig im Rahmen des § 83 GO NRW im Haushalt 2023 bereit.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 4.3:
Schaffung von bedarfsorientiertem Wohnraum durch ein Genossenschaftsmodell
hier: Konkretisierung des Verfahrens (Rat 16.12.2022, TOP 4.5., VV 183/2022)
Bürgermeister Michael Beckmann präsentiert den aktuellen Stand im Verfahren zur Schaffung von bedarfsorientiertem Wohnraum durch eine Genossenschaftsmodell. Anhand einer Power-Point Präsentation geht er auf folgende Punkt ein:
• Gespräche mit drei möglichen Partnern erfolgt (Pyramis Immobilienentwicklungs GmbH Telgte, Siedlungs- und Baugenossenschaft Meschede, Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland in Brilon)
• der Einstieg in konkrete Gespräche mit der Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland in Brilon für ein Projekt im Rahmen der Wohnbauförderung des Landes NRW werde verwaltungsseitig vorgeschlagen
• mögliches Modell: Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft zwischen der Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland, der Stadt Winterberg und einem dritten Gründungsgenossen (Winterberger Unternehmen)
• Vorteile seien, dass die Wohnungsbaugenossenschaft ihr Know-how bei der Planung sowie bei einem möglichen Bau mitbringt und auch nach der Projektrealisierung die Verwaltung übernehmen würde
• trotz der veränderten Rahmenbedingungen im Bereich der der Wohnungsbauförderung sei weiterhin die Bereitstellung von nicht unerheblichem Eigenkapital erforderlich, wobei das eingelegte Grundstück auf das Eigenkapital angerechnet würde und
der Rest in Form von Liquidität bereitgestellte werden müsse. Die Resolution des Rates sei daher weiter aktuell. Eine Antwort des Ministeriums stehe noch aus.
• nächsten Schritte nach einer Grundsatzentscheidung in der heutigen Ratssitzung: Entwurfsplanung und Kostenschätzung durch einen Architekten, sowie die Einbindung der Winterberger Wirtschaft als dritten Gründungsgenossen, Abstimmung mit dem NRW-Ministerium für Heimat, Bau und Digitalisierung, Zustimmung zur Gründung einer gemeinsamen Wohnungsbaugenossenschaft durch den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft und den Rat der Stadt Winterberg
Anschließend an diese Ausführungen folgt eine Diskussion an der sich Ratsmitglieder aus den verschiedenen Fraktionen beteiligen und unter anderem folgende Punkte angesprochen werden:
• die Förderquoten vom Land sind abhängig den Arten der Wohneinheiten und dadurch unterschiedlich beispielweise für Wohnungen für Auszubildende oder Mitarbeiter
• die Gründungsgenossen wären innerhalb der Genossenschaft gleichberechtigt
• für die Wohnungsbaugenossenschaft habe man sich als Projektpartner entschieden, da die Siedlungs- und Baugenossenschaft Meschede nur in ihrem eigenen Bereich tätig würde. Die Pyramis Immobilienentwicklungs GmbH trete für die lokale Wohnungsbaugenossenschaft zunächst zurück, stehe jedoch zur Verfügung, sollte es weiterhin bedarf geben.
• die Möblierung der Wohnungen würde sich ausschließlich auf die Ausstattung mit einer standardisierten Küche beschränken
• bei der Vergabe der Planungsleistungen sei die Wohnungsbaugenossenschaft federführend
• durch eine Anmietung mit Wohnungsscheinberechtigung müsse auch eine Gleichberechtigung für die anderen Bürger von Winterberg gewährleistet werden
• das Modell sei ein Starterprojekt und ein Versuch bezahlbaren und bedarfsorientierten Wohnraum zu schaffen
• bezüglich der Finanzierung, auch aufgrund der aktuell hohen Bauzinsen, habe man bereits Gespräche mit der NRW Bank geführt
Der Rat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Winterberg stimmt der Konkretisierung des Verfahrens zur Schaffung von bedarfsorientiertem Wohnraum durch ein Genossenschaftsmodell gemeinsam mit der Wohnungsbaugenossenschaft Hochsauerland zu.
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Punkt 4.4:
Klimaschutz in der Stadt Winterberg
hier: Zwischenbericht zu verschiedenen Ansätze und Projekten im Bereich des Klimaschutzes
Rabea Kappen berichtet zur kommunalen Wärmeplanung und geht dabei auf folgende Aspekte näher ein:
• kommunale Wärmeplanung als strategische Grundlage und wichtige Orientierung für Bürger
• kurz-, mittel-, und langfristige Maßnahmen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet muss bei der Wärmeplanung berücksichtigt werden
• 90-prozentige Förderung der Kosten zwischen 70.000 € bis 100.000 €, im Juli Teilnahme an einer Initialberatung für kommunale Wärmeplanung, anschließend Beantragung der Fördermittel
• Idee, die im Rahmen der Zukunftswerkstatt Hildfeld entwickelt wurde, den Ort zu einem energieautarkem Ort, der beispielgebend für alle anderen Orte sein kann, zu
entwickeln; Begleitung des Prozesses durch die Stadt mit einer 75-prozentigen Förderung über das KFW-Sonderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (Gesamtkosten ca. 25.000 €, Eigenanteil ca. 6.250 €)
• Erarbeitung eines Masterplans durch Malte Hoffmann für ein klimaneutrales Winterberg, Vorstellung seines Endberichts im Rat im zweiten Halbjahr
• Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat der Stadt Winterberg im Rahmen des "Klimabündnis", Durchführung einer eine Info-Veranstaltung durch den Seniorenbeirat im September
Anschließend berichtet Bürgermeister Michael Beckmann über den aktuellen Stand bei der Planung von Windenergieanlagen und weist darauf hin, dass inzwischen das Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) eingeleitet worden sei. Der LEP setze die Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes um, mit dem den Ländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgeben werden. In Nordrhein-Westfalen seien 1,8% der Landesfläche für Windenergieanlagen auszuweisen. Weiter geht er auf folgende Punkte näher ein:
• Umsetzung dieser Vorgabe nach dem LEP-Entwurf über die Regionalpläne in den sechs Planungsregionen des Landes, wobei Winterberg zu der Planungsregion Arnsberg gehöre. Für die Planungsregion Arnsberg sei ein geplantes Flächenziel
für die Windkraft von rund 13.000 ha vorgesehen.
• vorhandene und kommunal geplante Standorte für Windenergieanlagen, wie der Standort Altenfeld, würden bei der Berechnung der Flächenziele berücksichtigt
• Windenergienutzung zukünftig auch im Wald möglich (Nadelwald für den kein Naturschutz- oder FFH-Gebiet festgesetzt sei)
• Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW), nach dem Windenergieanlagen einen Mindestabstand von 1.000 m aufweisen müssen
• Bekanntgabe der konkreten Flächen werde mit der Veröffentlichung des Entwurfs der entsprechenden Änderung des Regionalplanes werde im 2. Halbjahrdiesen Jahres erwartet
• Entwicklung von Windenergieanlagen nach dem Entwurf des LEP ausschließlich in sog. "Kernpotenzialflächen" zulässig, bis zur Ausweisung der Windenergiebereiche im Regionalplan. In der Planungsregion Arnsberg sei nur im Bereich des Arnsberger Waldes eine solche Zone vorgesehen. Hiermit wolle das Land ein ungezügeltes und ungesteuertes Planen von Windenergieanlagen verhindern. Damit sei man der Forderung der Kommunen entgegengekommen, eine Art Veränderungssperre bis zur Rechtskraft des neuen LEP einzuziehen.
• der Entwurf des LEP"s schaffe neue planerische Möglichkeiten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; bisher bestehende Beschränkung auf bestimmte Flächen (Konversions- und Brachflächen, Aufschüttungen, Standorte entlang von Bundesstraßen oder Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung) sollen entfallen
• Er erläutert, dass er seit September des letzten Jahres auf jeder Bürgerversammlung den aktuellen Stand der Entwicklung vorgestellt habe. Die Diskussionen seien durchaus anders wie noch in 2018. Die Dynamik der gesetzlichen Regelungen sei jedoch enorm. Dennoch halte er es für seine Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger über das Thema zu informieren und mitzunehmen.
Ralf Lefarth ergänzt die Ausführungen des Bürgermeisters zu den Freiflächen-Photovoltaikanlagen und weist darauf hin, dass zukünftig PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich auch an Straßen und in landwirtschaftlich benachteiligen Gebieten zugelassen werden können.
Dabei sei jedoch wiederum einschränkend zu berücksichtigen, dass nach dem LEP-Änderungsentwurf vorzugsweise Flächen bis zu einer Entfernung von 500 m von Bundesstraßen, Landesstraßen und überregionalen Schienenwegen genutzt werden sollen und vorrangig dabei Flächen entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen.
Entlang von anderen Straßen und Schienenwegen sowie angrenzend den Siedlungsraum sollen Flächen bis zu einer Entfernung von 200 m genutzt werden.
In den anschließenden Beratungen werden folgende Themen angesprochen:
• die erstellte Potenzialflächenanalyse für Freiflächen-PV-Anlagen berücksichtigt bereits die mögliche Realisierung von Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
• Installation für Freiflächen-PV-Anlagen ist nur über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und entsprechender Änderung des Flächennutzungsplanes möglich.
Dadurch ist, anders wie bei der Windkraft, die planerische Steuerung durch die Stadt sichergestellt.
• Konzentration auf bestimmte Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen ist im Rahmen des planerischen Abwägungsprozesses möglich und zulässig.
• Flächentausch landwirtschaftlicher Flächen sollte man unterstützen, um Freiflächen-PV-Anlagen zu ermöglichen
• Beteiligung der Bürger sei wichtig, um Akzeptanz zu schaffen
• Energieintensive Unternehmen solle man unterstützen
Abschließend nimmt der Rat den Zwischenbericht zum Klimaschutz in der Stadt Winterberg einvernehmlich zur Kenntnis.
Punkt 5:
Ordnung, Arbeit und Sozial
Punkt 5.1:
20. Änderung zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Winterberg (Parkgebührenordnung) vom 18.12.1997
Beschluss:
Der Rat beschließt die beigefügte 20. Änderung zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Winterberg (Parkgebührenordnung) vom 18.12.1997.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Punkt 6:
Mitteilungen
Punkt 6.1:
Mitteilung 1
Der allg. Vertreter des Bürgersmeisters, Ludger Kruse, geht auf die aktuell laufenden Kanalbaumaßnahmen an der L740 in Siedlinghausen zwischen Sorpestraße und Schützenhalle ein. Die Verwaltung habe an den Landesbetrieb Straßenbau NRW die Anfrage vorgetragen, ob im Zuge dieser Baumaßnahmen der Landesbetrieb einen neuen Straßendeckenüberzug aufbringen könne. Dazu sei am gestrigen Tag die Antwort von Straßen NRW
eingegangen, in der es heißt, dass aktuell keine Verkehrsgefahr erkennbar sei und deshalb kein akuter Handlungsbedarf bestehe. Der Landesbetrieb wolle diesen Straßenabschnitt aber in seine Maßnahmenliste aufnehmen, um in dem Bereich eine Sanierung mit einem DSK-Belag (Dünne Asphaltdeckschicht im Kalteinbau) vorzunehmen.
Punkt 6.2:
Mitteilung 2
Ralf Lefarth kündigt an, dass die die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur 11. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "An der Ebenau" im Rahmen einer öffentlichen Versammlung am 29.06.2023 um 19 Uhr im Haus des Gastes in Züschen stattfinde. In dieser Versammlung werde die Öffentlichkeit über den Planentwurf informiert und es bestehe Gelegenheit zur Erörterung.
Punkt 6.3:
Mitteilung 3
Fachbereichsleiter Joachim Sögtrop bezieht sich auf die Fortführung der Sanierung der B236 von Neuastenberg in Richtung Langewiese, insbesondere auf den Antrag der Stadt Winterberg an Straßen NRW bezüglich eines Fahrbahnteilers am Ortausgang Neuastenberg. Entsprechende Planungen seien bereits durch Manuela Willms, Tiefbau, erstellt und zugeliefert worden.
In der letzten Woche habe sich die Abteilungsleiterin Betrieb und Verkehr, SauerlandHochstift, Jelena Delic, bei der Stadtverwaltung vorgestellt. Eines der zahlreichen Themen sei dieser Fahrbahnteiler gewesen, welchen Straßen NRW dann über die Pressestelle am nächsten Tag verbindlich zugesagt habe. Ein Zeitfenster für die Umsetzung gebe es nach derzeitigem Kenntnisstand allerdings noch nicht.
Diesbezüglich seien auch bauliche Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Langeweise durch örtliche Ratsmitglieder und Ortsvorsteher thematisiert worden, welche noch im Bürgerdialog konkretisiert werden sollen.
Punkt 6.4:
Mitteilung 4
Des Weiteren berichtet Fachbereichsleiter Joachim Sögtrop zum Thema Kinderfeuerwehren. Hier hätten sich bisher drei Kinderfeuerwehren gegründet, konkret in Niedersfeld, Züschen und der Löschzug 3 mit Altenfeld-Siedlinghausen- Silbach. Das aufgelegte Förderprogramm des Landes habe man unmittelbar nach Förderaufruf mit einem vollständig vorbereiten Antrag sehr zeitnah bedienen können. Es gebe Mittel für rund zehn Transportfahrzeuge in ganz NRW, eines davon werde nach Winterberg kommen. Der Förderbescheid über die Maximalförderung von 48.000 € sei am 7.6.23 eingegangen.
Hier sei Schnelligkeit gefragt gewesen, daher gelte ein herzlicher Dank an den stellv. Wehrleiter Martin Niggemann, der die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag bestens vorbereitet habe und die Verwaltung mit kleinen Ergänzungen dann nur noch auf "Senden" habe drücken müssen.
Punkt 6.5:
Mitteilung 5
Fachbereichsleiter Joachim Sögtrop teilt mit, dass für den Sozial- und Standesamtsbereich im Rathaus ab dem 19.06.2023 geänderte Telefonzeiten gelten. Regelfall werde die Terminvereinbarung für das persönliche Gespräch im Rathaus sein, welche online buchbar sind. (rathaus-winterberg.de/terminbuchung). Dazu werde die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr beschränkt, im Standesamt zusätzlich zwei Zeitfenster am Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Vergleichbare Regelungen seien mittlerweile bei fast allen Kommunen sowie auch dem Hochsauerlandkreis, z.T. schon seit einigen Jahren, eingeführt. Dadurch würde zum einen den Mitarbeitern eine störungsfreie Sachbearbeitung ermöglicht, zum anderen aber auch den Kunden verlässliche Termine ohne Wartezeiten und eine intensive und qualitativ hochwertige Beratung angeboten. Die Maßnahme sei auch den Änderungen im Rechtsrahmen der Sozialgesetzgebung geschuldet, auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tagesbetrieb reagieren müssten. Dies sei eine sehr belastende Situation.
Punkt 6.6:
Mitteilung 6
Rabea Kappen führt aus, dass im neuen Schuljahr 7 Schüler vom Gymnasium auf die Sekundarschule wechseln werden. Die Klassenanzahl an der Sekundarschule sei ausgeschöpft gewesen, daher habe man einen Antrag auf Mehrklassenbildung bei der Bezirksregierung gestellt, damit die Schülerinnen und Schüler an der Sekundarschule in Winterberg aufgenommen werden können und nicht am Standort Medebach beschult werden müssen. Der Antrag auf Mehrklassenbildung sei genehmigt worden. Im Gebäude der Sekundarschule sei derzeit kein Klassenraum mehr frei, weshalb man gemeinsam mit der Schulleitung Alternativen prüfe, wo und wie die zusätzliche Klasse untergebracht werden könne. Diese Thematik sei auch in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Schulentwicklung besprochen worden.
Punkt 6.7:
Mitteilung 7
Bürgermeister Michael Beckmann berichtet zum Landesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren", mit dem die Landesregierung an ihr "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren" aus der Corona-Pandemie anknüpft, welches am 31. Dezember 2023 ausläuft.
Das neue Förderprogramm bestehe aus insgesamt 4 Bausteinen, wobei die Stadt Winterberg, auch nach Abstimmung im Arbeitskreis Innenstadt, für die folgenden 3 Bausteine eine Förderung beantragt hat: Verfügungsfonds Anmietungen, Anstoß eines Zentrenmanagements, Schaffung von Innenstadtqualitäten. Gestellt habe man 2 Anträge, einmal für die Ankerorte Niedersfeld, Siedlinghausen und Züschen und einmal für die Kernstadt mit einem gesamten Fördervolumen in Höhe von insgesamt 240.506 €. Mit einer Entscheidung sei erst im September/Oktober zurechnen. Er bedankt sich bei den Fraktionsvorsitzenden der CDU- und SPD-Fraktion, die diesen Weg als Teilnehmer des Arbeitskreises unterstützt haben.
Punkt 6.8:
Mitteilung 8
Winfried Borgmann teilt mit, dass es aufgrund der aktuellen Personalverfügbarkeit notwendig gewesen sei, die Öffnungszeiten des Schwimmbades für den Zeitraum vom 08. Juni bis zum 18. Juni anzupassen. Das Schwimmbad sei täglich von 11 Uhr bis 19 Uhr geöffnet. Außerdem sei das Schwimmbad in der Zeit vom 19. Juni bis einschließlich zum 09. Juli planmäßig aufgrund der jährlich durchzuführenden Instandsetzungen und Revisionen geschlossen. Neben dem Betrieb des Hallenbades in Winterberg unterstütze man aktuell wieder den Bäderverein Siedlinghausen beim Betrieb des Freibades.
Punkt 6.9:
Mitteilung 9
Weiter berichtet Winfried Borgmann von den derzeit laufenden Special Olympics. Am Montag in dieser Woche habe er gemeinsam mit Bürgermeister Michael Beckmann die
Delegation aus Honkong bestehend aus 120 Sportlern, Betreuern und Freiwilligen in Winterberg begrüßt. In den vergangenen Tagen habe man sich die verschiedensten Sehenswürdigkeiten von Winterberg angeschaut und unter anderem auch den Hillbachsee besucht. Am heutigen Tage seien die Sportler nach Berlin gereist, wo die Special Olympics stattfinden werden. Die Sportler aus Honkong seien besonders von der Gastfreundlichkeit der Winterberger beeindruckt gewesen und haben sich für den schönen Aufenthalt bedankt, so erzählt Winfried Borgmann.
Punkt 7:
Anfragen
Punkt 7.1:
Anfrage 1
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion schlägt bezüglich des städtischen Förderprogramms für PV-Anlagen und Balkonkraftwerke vor, die Mindestforderung der kWh zu senken oder sogar zu streichen, damit jeder die Förderung erhalten könne. Voraussetzung dafür sei natürlich, dass der Fördertopf auch im nächsten Jahr wieder angeboten werden.
Bürgermeister Michael Beckmann sagt die Berücksichtigung bei der Einbringung des Haushaltes für 2024 zu, sofern nicht das Land mit einem eigenem Förderzugang die Anschaffung von Balkonkraftwerke unterstützen werden.
Punkt 7.2:
Anfrage 2
Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion aus Siedlinghausen weist auf die erheblichen Straßenschäden an der Bachstraße in Siedlinghausen hin, die vor allem für Radfahrer eine besondere Gefahr darstellen. Der Leiter des Baubetriebshofes, Alexander Vonnahme teilt dazu mit, dass dies bereits begutachtet worden sei und eine Ausbesserung der teilweise sehr tiefen Löcher vorgenommen werde.
Punkt 7.3:
Anfrage 3
Ein Ratsmitglied der FWG-Fraktion aus Siedlinghausen fragt an, wie der beim vergangenen Jahresempfang der Stadt Winterberg durch den Bürgermeister angesprochene Notfallplan für den Fall eines Blackouts an die Bürger übermittelt werden solle. Dazu führt Bürgermeister Michael Beckmann aus, dass man zunächst nicht von dem Eintreffen eines solchen Blackouts ausgehe. Für den Notfall seien jedoch die Feuerwehrhäuser und das Rathaus mit Stromgeneratoren ausgestattet worden. Hier wolle man demnächst noch eine Notfallübung durchführen. Dann werde umfassend über die Pläne berichtet.
Punkt 7.4:
Anfrage 4
Auf Nachfrage des Vorsitzenden der FWG-Fraktion hinsichtlich des aktuellen Stands des Zukunftszentrums Siedlinghausen, berichtet Rabea Kappen von Gesprächen, die in der vergangenen Woche mit der Grundschule Siedlinghausen stattgefunden haben. Die Thematik sei aktuell in der Bearbeitung.
Punkt 7.5:
Anfrage 5
Des Weiteren fragt der Vorsitzende der FWG-Fraktion an, wie die Nachfolge des Wehrleiters der Feuerwehr, Wolfgang Padberg, geplant sei. Bürgermeister Michael Beckmann erklärt hierzu, dass man hier derzeit Gespräche führe und dann auch wieder die Einheitsführer einbinden werde.
Punkt 7.6:
Anfrage 6
Auf Nachfrage eines Ratsmitglieds der SPD-Fraktion aus Niedersfeld bezüglich der Toilettenanlagen am Hillebachsee teilt Alexander Vonnahme mit, dass nach Information von Jeffrey Meurs die Toilettencontainer am heutigen Nachmittag geliefert worden sei. Daher sei die Einrichtung der Anschlüsse für den morgigen Tag geplant, so dass möglicherweise bereits am Wochenende die Toiletten genutzt werden könnten.
Punkt 7.7:
Anfrage 7
Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion aus Winterberg bittet um Prüfung, inwieweit vorhandene Defibrillatoren möglicherweise außerhalb der in den späten Abend- und Nachtstunden verschlossenen Gebäude wie Sparkasse und Volksbank in der Innenstadt aufgehangen werden könnten. Einige Banken hätten bereits eine Installation im Außenbereich umgesetzt.
Verwaltungsseitig wird dieser Hinweis aufgenommen und an die Banken weitergeleitet.
Michael Beckmann
Bürgermeister
Pauline Schmitt
Schriftführerin